
In der Festivalzeit sind Bezahlchips eine gängige Zahlungsmethode. Doch die Verbraucherzentrale warnt nun vor unzulässigen Zusatzkosten, die bei der Nutzung dieser Chips entstehen.
Besonders bei großen Festivals wie Rock am Ring oder Parookaville häufen sich Beschwerden über Gebühren, die den Feiernden aufgebürdet werden. Festivalveranstalter setzen auf aufladbare Bezahlchips, um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und eine bessere Kontrolle über den Umsatz zu haben.
Doch laut der Verbraucherzentrale gibt es gravierende Mängel bei der Umsetzung. Besonders problematisch ist, dass viele Festivalbesucher für die Aktivierung oder erstmalige Aufladung der Chips zusätzliche Gebühren zahlen müssen.
Ein weiteres Ärgernis für die Festivalbesucher: Mehrere Veranstalter verlangen auch eine Gebühr für die Rückerstattung von Restguthaben auf den Bezahlchips oder setzen Mindestbeträge, die erst erreicht werden müssen, um das Guthaben zurückzuerhalten.
Laut der Verbraucherzentrale sei dies unzulässig, da Veranstalter gesetzlich verpflichtet sind, das gesamte Restguthaben auszuzahlen. Die Rückerstattung selbst gestaltet sich laut Kritik auch nicht immer kundenfreundlich.
Bei einigen Festivals sind die Fristen, innerhalb derer Verbraucher ihr Restguthaben zurückfordern können, viel zu kurz. Diese Fristen, die teils nur wenige Wochen betragen, seien aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht rechtens. Denn die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Nicht nur die Bezahlchips stehen in der Kritik: Auch die Ticketpreise sind laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale häufig nicht korrekt angegeben. Viele Veranstalter hätten bei den beworbenen Preisen zusätzliche Servicegebühren nicht berücksichtigt.
Diese wurden erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf den Preis aufgeschlagen, was als unzulässige Praxis angesehen wird. Die Verbraucherzentrale hat seit Mai 2025 bereits zehn Festivalveranstalter abgemahnt, da mindestens eines der genannten Probleme vorlag. Acht dieser Veranstalter hätten mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Quelle: Spiegel