
Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss vorerst nachts geöffnet bleiben.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, die nächtliche Schließung des Parks zunächst auszusetzen. Auslöser war eine Klage von Anwohnern und Mitgliedern der Initiative „Görli zaunfrei“ gegen die entsprechende Allgemeinverfügung des Berliner Senats.
Die Entscheidung wurde am Montagabend unmittelbar sichtbar. Nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses versammelten sich rund 80 bis 100 Menschen am Görlitzer Park, um die vorübergehende nächtliche Wiedereröffnung zu feiern.
Auch ein Feuerwerk gehörte zu den spontanen Reaktionen auf das Urteil. Seit Anfang März wurde der Park täglich ab 22 Uhr geschlossen. Dafür waren insgesamt 16 Eingangstore errichtet worden.
Der Senat begründete die Maßnahme mit dem Ziel, Sicherheit und Sauberkeit im Park sowie im Umfeld zu verbessern und Betäubungsmittelkriminalität sowie damit verbundene Straftaten einzudämmen.
Die Schließung war Teil einer jahrelangen Debatte über Kriminalität und Drogenhandel im Görlitzer Park. Kritiker bezweifelten jedoch von Beginn an die Wirksamkeit der Maßnahme. Sie argumentierten, dass Kriminalität dadurch lediglich in angrenzende Wohngebiete verdrängt werde.
Nach Schilderungen von Anwohnern sei eine solche Verlagerung bereits zu beobachten gewesen. Demnach hätten Wohnungslose in benachbarten Mehrfamilienhäusern übernachtet und Drogenabhängige Treppenhäuser genutzt.
Die Kläger führen mehrere Gründe gegen die Verfügung an. Aus ihrer Sicht ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht befugt, einen solchen Eingriff vorzunehmen.
Zudem sei die Einstufung des Parks als kriminalitätsbelasteter Ort nicht ausreichend belegt. Darüber hinaus treffe die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern sämtliche Anwohner und Parknutzer.
Schließlich halten die Kläger die Maßnahme für wirkungslos, da sich die Probleme lediglich verlagern würden. Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte.
Deshalb darf die Allgemeinverfügung bis zu einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren vorerst nicht angewendet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der nächtlichen Schließung steht damit weiterhin aus.
Der Senat prüft derzeit, ob gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt wird. Gleichzeitig machte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus deutlich, dass man weiterhin an der nächtlichen Schließung festhalten wolle und den Rechtsweg ausschöpfen werde.
Unterstützung erhalten die Kläger hingegen aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „Bauchplatscher“ für den Berliner Senat.
Aus ihrer Sicht bestätigt die Eilentscheidung die bisherige Haltung des Bezirks. Sie fordert, den Park bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auch weiterhin nachts geöffnet zu lassen. Der Görlitzer Park spielte zuletzt auch im Kontext der Berliner Club- und Ravekultur eine Rolle.
In der Nacht vom 1. auf den 2. Mai blieb die Anlage trotz der sonst geltenden Schließungsregel geöffnet. Im Rahmen der jährlichen Demonstrationen fand dort der Demo-Rave „Free Görli (Rave against the Zaun)“ statt.
Wie es mit dem umstrittenen Zaun und den nächtlichen Schließungen weitergeht, wird nun das Hauptsacheverfahren klären müssen. Bis dahin bleibt der Görlitzer Park auch nach 22 Uhr zugänglich.
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Quellen: Groove / tagesschau
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