
Ende Oktober wurde darüber berichtet, dass ein Mitinitiator der Weltspiele GmbH gegen den Gründer des PAN-Clubs schwere Vorwürfe erhoben hat. Über Social-Media-Kanäle wurde ein Dropbox-Link mit Zugang zu Dokumenten und Screenshots veröffentlicht.
Zu den Vorwürfen gehören u. a. die Verbreitung falscher Tatsachen und Diffamierungen, Drohungen, Einschüchterungsversuche, Doxing, sowie gezielte öffentliche Diskreditierung und wirtschaftlicher Druck.
Von der Gegenseite liegt unserer Redaktion nun eine ausführliche Gegendarstellung vor, die u. a. ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 2. Oktober 2024 offenlegt, in dem die Weltspiele GmbH zu einer Zahlung von über 10.000 Euro zzgl. 86 % der Verfahrenskosten rechtskräftig verurteilt wurde.
„Bis heute erfolgte weder Zahlung noch Übergabe der Unterlagen“, heißt es in dem uns vorliegenden Dokument. Die Gegendarstellung sei mithilfe von KI strukturiert worden, „um die Sachverhalte präzise und ohne polemische Sprache darzustellen“ und diene „ausschließlich der Richtigstellung falscher Tatsachen und der Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten“.
Eingereicht wurde die Gegendarstellung von einer als ehemalige Mitarbeiterin der Weltspiele GmbH betroffenen „Person 3“, dessen Name aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wird.
In dem vorliegenden Dokument wird zudem auf weitere steigende Kosten hingewiesen, da das gerichtliche Verfahren sich durch Krankheitsmeldungen, Abwesenheiten und unvollständige Vorlage an Nachweisen in die Länge ziehe.
„Parallel führt die Staatsanwaltschaft Hannover unter Az. 5091 Js 7905/25 ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung“, laut einem Schreiben vom 4. Juli 2025 ruhe dieses Verfahren aber, da der Aufenthalt des Angeklagten unbekannt sei.
Auch auf den im vorangegangenen Artikel erwähnten Telegram-Chat „Geldspiele“ wird in der Gegenstellung eingegangen. Dieser sei im Oktober 2022 gegründet worden, „um Kontakt zu anderen ehemaligen Mitarbeitenden und Dienstleistern mit offenen Forderungen zu halten.“
Die Gruppe sei schnell auf 45 Mitglieder angestiegen und läge aktuell 37 aktiven Personen, da einige von ihnen „ihre Forderungen entweder durchsetzen konnten oder aufgegeben haben“. Drohungen, Beleidigungen oder Doxing habe nie stattgefunden.
Vielmehr hätten sich mehrere Mitglieder nach aktuellen Aufenthaltsorten der Gegenseite erkundigt, „um weitere rechtliche Schritte – etwa Strafanzeigen, Vollstreckungen oder zivilrechtliche Verfahren – einleiten zu können.“
Diese Nachforschungen seien ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten erfolgt und dienten der „Durchsetzung berechtigter Ansprüche“. Diese sind nach Angaben des vorliegenden Dokuments nicht unerheblich.
Demnach wurden Löhne nicht oder nur teilweise ausgezahlt, die Lohnsteuer 2021 vom Bruttolohn einbehalten, aber nicht abgeführt, die Energiepauschale beantragt, aber nicht weitergegeben, sowie Sozialversicherungsbeiträge verspätet oder gar nicht entrichtet.
Noch prekärer: Das Finanzamt Hannover fordere inzwischen von „Person 3“ die nachträgliche Zahlung der Lohnsteuer 2021, obwohl die Abführung Pflicht des Arbeitgebers gewesen wäre. „Da die Gesellschaft zahlungsunfähig und der Geschäftsführer nicht greifbar ist, wird die Steuerschuld nun Person 3 zugerechnet.“
Mehrere ehemalige Mitarbeitende berichteten, sie hätten an Feiertagen ihre Miete nicht zahlen können oder im Krankenhaus erfahren, dass sie nicht mehr versichert waren. Zudem seien kostspielige Umbauten „nach persönlichen Vorlieben“ veranlasst und kurz darauf wieder abgerissen worden – auf Kosten der Belegschaft und Dienstleister.
Für die Gegenseite steht fest: Die via Social Media veröffentlichten Beiträge unter dem Titel „Digitale Hetze hat Folgen“ seien Falschdarstellungen und führten zu einem „einseitigen und verzerrten Gesamtbild“. Aufgrund von Sorgfaltspflicht, Schutz der Privatsphäre und Unschuldsvermutung hat unsere Redaktion den Artikel dazu vom Netz genommen.
Die Weltspiele GmbH sei nicht „durch äußere Umstände, die Corona-Pandemie oder angebliche Intrigen Dritter gescheitert, sondern durch eigene Fehlentscheidungen, Misswirtschaft und mangelnde Verantwortung in der Geschäftsführung.
Vertragliche Pflichten, zweckgebundene Förderbedingungen und Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden seien ignoriert worden. Die spätere Gründung der Geldspiele-Gruppe sowie die Übernahme der Fläche durch einen anderen Betreiber seien keine „feindlichen Akte“ oder Verschwörungen“ gewesen, „sondern direkte und notwendige Konsequenzen“.
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