Urteil zur Augsburger Club-Razzia: Teile des Einsatzes rechtswidrig

Urteil zur Augsburger Club-Razzia: Teile des Einsatzes rechtswidrig

Im Fall der Razzia im City Club Augsburg gibt es eine neue Entwicklung. Der Polizeieinsatz hatte in den vergangenen Monaten für große Unruhe innerhalb der Augsburger Clubszene gesorgt und war unter anderem wegen der Begleitung durch ein Kamerateam in die Kritik geraten. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Teile des Einsatzes tatsächlich rechtswidrig waren.

Mehr als 200 Einsatzkräfte waren damals mehrere Stunden im Einsatz, auch Vertreter:innen der Staatsanwaltschaft waren vor Ort. Nach Angaben der Behörden wurden zahlreiche Personen kontrolliert. Anlass der Razzia war der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Dabei stellten die Ermittler:innen unter anderem Kokain, Amphetamin und weitere Substanzen sicher. Zudem berichteten mehrere Gäste, dass sie sich während der Durchsuchungen auf offener Straße nahezu vollständig entkleiden mussten.

Das Amtsgericht kam nun zu dem Schluss, dass Teile des Polizeieinsatzes rechtswidrig waren. Die Entscheidung bezieht sich jedoch nicht auf die Personenkontrollen, sondern auf die Durchsuchung von Räumlichkeiten.

Nach Auffassung des Gerichts durchsuchte die Polizei auch Bereiche des im selben Gebäude ansässigen Theatervereins. Für diese Räume hätte jedoch ein eigener richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen müssen. Ein solcher lag nicht vor. Zwar hätte ein entsprechender Beschluss möglicherweise erteilt werden können, das Fehlen dieser richterlichen Anordnung macht die Durchsuchung der Vereinsräume nach Ansicht des Gerichts jedoch rechtswidrig.

Wie sich das Verfahren nun weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Razzia und ihre Folgen die Augsburger Clubszene bis heute beschäftigen.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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