Wenn Musik bleibt: Schallplatten aus der Asche von Angehörigen erlaubt

Wenn Musik bleibt: Schallplatten aus der Asche von Angehörigen erlaubt Foto-Quelle: Pexels. Credit: Anton H

Musik verbindet uns, teilweise auch noch bis über den Tod hinaus. Was lange eher nach einem Kunstprojekt der etwas anderen Art oder gar einem Tabubruch klang, ist nun rechtliche Realität. In Rheinland-Pfalz dürfen jetzt aus der Asche Verstorbener künftige Erinnerungsstücke gefertigt werden, darunter auch Schallplatten. Möglich macht das eines der liberalsten Bestattungsgesetze Deutschlands, das seit September gilt und jetzt konkretisiert wurde, wie der SWR berichtet.

Durch diese eher ungewöhnliche Idee, Asche in Vinyl zu pressen, gibt es inzwischen die Möglichkeit, zwei Dinge zu verbinden, die seit jeher schon eng zusammengehören: Musik und Erinnerungen. Eine Stimme oder ein gemeinsamer Lieblingssong: So können sich Angehörige auf ihre Weise verbunden fühlen und Trost finden. Besonders Vinyl steht seit Jahren für Entschleunigung, Ritual und Nähe. Eine Platte wird aufgelegt und nicht gestreamt. In diesem Kontext wird sie zu einem persönlichen Erinnerungsmedium.

Das neue Gesetz erlaubt ausdrücklich, Asche „würdig weiterzuverarbeiten“. Neben Schallplatten zählen auch Kunstobjekte, Schmuck und Keramik dazu. So darf die Asche auch in Farben eingerührt werden, etwa für Gemälde. Die Entnahme und Weitergabe von Asche bleibt weiterhin ausschließlich Bestatter*innen vorbehalten. Sie tragen künftig auch eine Schlüsselrolle, wenn Hinterbliebene sich für unkonventionelle Formen des Abschiedes entscheiden.

Natürlich polarisiert das Thema. Für manche ist die Vorstellung dann doch eher makaber, für andere tröstlich oder sogar schön. Eins bleibt jedoch klar: Musik hilft dabei, Abschied zu nehmen.

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