Wie wohl mittlerweile jedem bekannt sein sollte, wird am 1. April ein neues Gesetz verabschiedet. Dies soll den Konsum von Cannabis legalisieren. Auch der Besitz von 25 Gramm Marihuana soll demnach dann erlaubt sein. Dadurch werden auch viele Strafverfahren eingestellt und einige Dealer aus dem Gefängnis freigelassen.
Eine Sprecherin des Justizministers von NRW, Benjamin Limbach konkretisierte, dass am Stichtag des 1. April 2024 sämtliche entsprechende Inhaftierte freizulassen und die Geldstrafen-Vollstreckung einzustellen sei.
Es werden zwar nicht alle Inhaftierten, die wegen Cannabis sitzen freigelassen, aber alle bei denen die Delikte weniger als 25 Gramm der Droge betrafen. Wenn das nicht umgehend passiere, müsse der Staat haften. Das heißt im Klartext, dass alle Verfahren wegen Cannabis-Delikten noch einmal bearbeitet werden müssen.
Von Seiten der SPD durch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann wird die Cannabis-Freigabe scharf kritisiert. Sie führe zu einer erheblichen Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Allein in Niedersachsen seien rund 16.000 Fälle betroffen. Viele der laufenden Ermittlungen müssten auch eingestellt werden.
In Baden-Württemberg geht man von rund 19.000 Verfahren aus. Auch hier wird eine Mehrbelastung der Justiz befürchtet. In Bayern kann man die Delikte wahrscheinlich gar nicht mehr zählen. Die ersten Ermittlungsbehörden versuchen sich auf den 1. April vorzubereiten.
In München wurden bereits mehrere Tausend Verfahren geprüft. Die zuständigen Staatsanwaltschaften in Bayern würden sonst wohl am 1. April alt aussehen. Bekanntlich sind die Bayern nicht gerade zimperlich bei der Strafverfolgung von Rauschgiftdelikten.
Gregor Golland von der CDU ist der Meinung, dass die Legalisierung der „gefährlichen Einstiegsdroge“ ein weiterer Beleg für das Versagen der Berliner Ampelregierung sei. Die rückwirkende Straffreiheit setze dem Ganzen noch die Krone auf, überfordere die Justiz und mache den Rechtsstaat zur Lachnummer.
Selbstverständlich wird es zu Beginn erst mal eine Mehrbelastung geben. Auf lange Sicht wird es die Gerichte und Staatsanwaltschaften wohl eher entlasten.
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