
Nachdem Fantasm am 19. Mai 2026 öffentlich mitgeteilt hatte, in einem Verleumdungsverfahren erfolgreich gewesen zu sein (FAZEmag berichtete), hat sich nun die im Verfahren unterlegene Frau mit einer eigenen Stellungnahme zu Wort gemeldet.
In einem veröffentlichten Video kündigt sie an, gegen das Urteil vorzugehen und Revision einzulegen. Gleichzeitig sammelt sie nach eigenen Angaben Spenden, um die weiteren Verfahrenskosten finanzieren zu können.
Ein Großteil des angestrebten Betrags sei bereits innerhalb kurzer Zeit erreicht worden. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens.
Nach ihrer Auffassung sei durch die Berichterstattung und Diskussionen in sozialen Netzwerken der Eindruck entstanden, der gesamte Fall sei mit dem Urteil abschließend geklärt worden. Genau dieser Darstellung widerspricht sie ausdrücklich.
Nach ihrer Schilderung lagen im Verfahren zahlreiche Aussagen von Personen vor, die sich selbst als Betroffene bezeichneten oder relevante Beobachtungen gemacht haben wollen. Das Gericht habe diesen Aussagen jedoch aus ihrer Sicht nicht die notwendige Überzeugungskraft zugesprochen.
Daraus leitet sie die Forderung ab, möglichen Betroffenen weiterhin Gehör zu verschaffen. Zugleich warnt sie davor, komplexe juristische Verfahren auf einfache Schlagzeilen zu reduzieren.
Ihrer Ansicht nach sei die Angelegenheit keineswegs abgeschlossen. Eine endgültige rechtliche Klärung könne sich ihrer Einschätzung nach noch über Jahre hinziehen. Während Fantasm das Urteil als Bestätigung seiner Position bewertet, spricht die Gegenseite „nur“ von einem Rückschlag.
Die aktuelle Entwicklung zeigt zugleich, wie stark Gerichtsverfahren inzwischen von öffentlichen Debatten begleitet werden. Noch bevor sämtliche juristischen Instanzen durchlaufen sind, entstehen in sozialen Netzwerken und innerhalb der Szene häufig feste Meinungen und Lagerbildungen.
Fest steht vorerst lediglich, dass die juristische Auseinandersetzung offenbar weitergehen soll. Mit der angekündigten Revision ist der Fall Fantasm weiterhin Gegenstand öffentlicher Debatten – und die endgültige rechtliche Bewertung bleibt weiterhin offen.
View this post on Instagram
Das könnte dich auch interessieren:
Hardtechno-Skandal Teil 4: Fantasm meldet sich zu Wort und streitet alles ab