
Der französische Hard-Techno-Artist Fantasm hat nach eigenen Angaben einen Verleumdungsprozess gewonnen. In einem veröffentlichten Statement spricht der Künstler von einem jahrelangen Konflikt, der für ihn und sein Umfeld mit massiven Anfeindungen, Drohungen und psychischer Belastung verbunden gewesen sei.
Grundlage ist ein anwaltliches Schreiben, das Fantasm seinem Beitrag beigefügt hat. Demnach fällte das Tribunal judiciaire de Lyon am 19. Mai 2026 ein Urteil gegen eine Person, die öffentlich schwere Anschuldigungen gegen den Künstler verbreitet haben soll. Unter anderem sei Fantasm dem Schreiben zufolge als Vergewaltiger bezeichnet worden. Das Gericht habe diese Aussagen als verleumderisch bewertet und den Einwand zurückgewiesen, sie seien in gutem Glauben erfolgt.
Laut dem Schreiben sah das Gericht keine ausreichende faktische Grundlage für die erhobenen Vorwürfe. Zugleich wird betont, Fantasm sei im Zusammenhang mit den Anschuldigungen weder Gegenstand einer Beschwerde noch einer Verurteilung gewesen.
Die verurteilte Person soll eine Geldstrafe von 5.000 Euro auf Bewährung erhalten haben. Zusätzlich seien Zahlungen in Höhe von 10.000 Euro für berufliche Schäden, 1.000 Euro für immaterielle Schäden sowie 1.000 Euro für Verteidigungskosten angeordnet worden.
Fantasm selbst schreibt, er sei 19 Jahre alt gewesen, als die Angelegenheit begonnen habe. Er habe das Verfahren eigenständig angestoßen und wolle mit dem Urteil nun einen Schlussstrich ziehen. In seinem Statement bedankt er sich bei den Menschen, die ihn in den vergangenen Jahren unterstützt haben, und kündigt an, seine Energie künftig wieder vollständig auf seine Auftritte und seine Musik richten zu wollen.
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