Deutsches Gericht urteilt: KI-Unternehmen SUNO verletzt Urheberrecht

Das Landgericht München hat im Rechtsstreit zwischen der Gema und dem US-Unternehmen Suno zugunsten der Rechte deutscher Komponisten entschieden. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikstücke ohne Lizenz gegen das deutsche Urheberrecht.

Dem Urteil zufolge darf Suno die Melodien von Komponisten, deren Rechte von der Gema wahrgenommen werden, nicht ohne Zustimmung verwenden. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung und zum Schadensersatz verurteilt. Wie hoch dieser ausfallen wird, steht bislang noch nicht fest. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.

Die Gema hatte das Verfahren als europaweit wegweisend bezeichnet. Ziel der Klage war es, Suno zum Abschluss eines kostenpflichtigen Lizenzvertrags zu bewegen. Das US-Unternehmen hatte dies nach Angaben der Quelle jedoch abgelehnt.

Suno zählt zu den führenden Plattformen für KI-generierte Musik. Das US-Startup wird von Investoren mit mehr als fünf Milliarden US-Dollar bewertet. Über die Website und die App können Nutzer Musikstücke nach individuellen Vorgaben erstellen lassen.

Nach Angaben der Quelle wurde die Anwendung unter anderem mit frei verfügbaren Musikangeboten auf YouTube trainiert. Dazu gehörten auch Titel wie „Rasputin“ und „Daddy Cool“ von Boney M. sowie „Forever Young“ von Alphaville. Genau gegen diese Nutzung ohne Lizenz richtete sich die Klage der Gema.

Das Verfahren reiht sich in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen über den Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke beim Training künstlicher Intelligenz ein. Sowohl in Europa als auch in den USA beschäftigen sich Gerichte derzeit mit der Frage, in welchem Umfang KI-Dienste auf geschützte Inhalte zugreifen dürfen.

Bereits zuvor hatte die Gema vor derselben Kammer des Landgerichts München einen ähnlichen Erfolg gegen OpenAI erzielt. In diesem Verfahren ging es allerdings nicht um Melodien, sondern um Liedtexte. Das Gericht entschied in erster Instanz, dass auch diese nicht ohne Lizenz genutzt werden dürfen.

Gegen diese Entscheidung hat OpenAI Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Während der Einsatz generativer KI-Anwendungen weiter zunimmt, befindet sich die Rechtsprechung zu urheberrechtlichen Fragen nach Angaben der Quelle noch im Aufbau, da die Technologie nicht den bislang etablierten Formen der Veröffentlichung und Nutzung von Inhalten entspricht.

Quelle: Spiegel

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