
Ein spanisches Gericht hat eine Frau zu 15 Monaten Haft verurteilt, nachdem sie den international bekannten DJ und Produzenten Guy Gerber öffentlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Das Gericht kam zu dem Beschluss, dass die Anklage falsch und nicht genügend durch Beweise gestützt sei.
Auslöser des Verfahrens waren die öffentlich erhobenen Vorwürfe von Mavi de Mars, die angab, im Sommer 2013 Opfer einer Vergewaltigung durch den DJ Guy Gerber geworden zu sein. Sie teilte diese Anschuldigungen Jahre später über die sozialen Netzwerke und schilderte die Vorfälle ausführlich, welche im Anschluss an eine private Feier stattgefunden haben sollen. Sie erklärte, zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss gestanden zu haben, weshalb sie sich nicht gegen die Übergriffe Gebers hätte wehren können.
Gerber wies diese Darstellung stets zurück und bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Aufgrund der öffentlichen Verbreitung der Anschuldigungen leitete er rechtliche Schritte wegen Rufschädigung ein.
Nach Einschätzung des Gerichts entsprachen die Ereignisse nicht den Tatsachen und medizinische Unterlagen, Polizeimeldungen oder zeitgenössische Beweise würden fehlen. So kam es zu dem Schluss, dass die Vorwürfe durch die öffentliche Verbreitung einen schweren Rufschaden verursacht haben. Nach spanischem Recht, erfüllt dies einen strafbaren Tatbestand.
Neben der Haftstrafe wurde Sie dazu verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung für einen festgelegten Zeitraum öffentlich auf ihren Social-Media-Kanälen anzuerkennen.
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