Gesetzes-Chaos: Ist der Verkauf von LSD aktuell erlaubt

Gesetzes-Chaos: Ist der Verkauf von LSD aktuell erlaubt

So wichtig kann Interpunktion sein. Weil in einer Verordnung ein Bindestrich falsch gesetzt wurde, sah sich das Gesundheitsministerium gezwungen Berichten zu widersprechen, von einer möglichen LSD-Legalisierung sprachen.

Dabei geht es um das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)“. Dort sei unbeabsichtigt ein Bindestrich falsch gesetzt worden, der redaktionelle Fehler habe aber „keine Auswirkungen auf die geltende Rechtslage“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Laut Legal Tribune Online sei die Verordnung eine Reaktion auf zuletzt immer wieder auftauchende, neue Substanzen auf dem Markt. Diese wirkten zwar ähnlich wie Betäubungsmittel, fielen anders als LSD aber nicht unter das Verbot durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Bei neuen Substanzen, werden immer öfter neue chemische Zusammensetzungen festgestellt, sodass immer wieder rechtliche Schlupflöcher genutzt werden. Das heißt, auch die Gesetze müssten immer wieder angepasst werden.

Bei dieser Komplexität kann schnell Verwirrung entstehen, wenn statt eines Kommas ein Bindestrich gesetzt wird. Anwalt Sebastian Sobota fiel dies auf und meint „die geplante Kriminalisierung des LSD-Derivates 1V‑LSD sei aufgrund des ›gesetz­geberischen Versehens‹ gescheitert“, so RND.

Das Gesundheitsministerium möchte den redaktionellen Fehler schnell beheben. Das könnte sich laut LTO allerdings hinziehen. Doch das geht nicht so schnell. Es bedarf einer neuen Zustimmung des Bundesrates und weitere LSD-Derivate sollen ergänzt werden.

Kritiker glauben, dass nach aktueller Lage 1V-LSD legal verkauft werden dürfte und laufende Verfahren nicht zu einer Verurteilung führen dürften, auch nicht rückwirkend. Bleibt abzuwarten wer am Ende Recht behält.

Quelle: Spiegel

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