
Im jahrzehntelangen Sampling-Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hat der Bundesgerichtshof dem Frankfurter Produzenten teilweise Recht gegeben. Die Übernahme einer zwei Sekunden langen Sequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall“ ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 zulässig – als sogenanntes Pastiche.
Pelham hatte die Rhythmussequenz Mitte der 1990er-Jahre digital entnommen, leicht verlangsamt und als Loop im Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur verwendet. Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter sah darin eine Verletzung der Rechte an der Originalaufnahme und zog vor Gericht. Der Fall beschäftigt seit 1999 deutsche und europäische Gerichte.
Der BGH bestätigte nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg. Entscheidend sei, dass Menschen, denen das Original bekannt ist, die Übernahme einzelner Elemente erkennen können. Zudem sei die Sequenz aus elektronischer Musik in einen Hip-Hop-Kontext übertragen worden. Darin sah das Gericht einen künstlerischen und kreativen Dialog – ein zentrales Kriterium für ein Pastiche.
Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 ist die Nutzung damit zulässig. Damals wurden EU-Vorgaben ins deutsche Recht übernommen, die neben Zitat, Parodie und Karikatur auch Pastiche als Ausnahme vom Urheberrecht vorsehen. Für Sampling, Remixe und musikalische Bezugnahmen könnte das Urteil deshalb wegweisend sein.
Ganz abgeschlossen ist der Streit trotzdem nicht. Für den Zeitraum von 2002 bis 2021 können weiterhin Schadenersatzfragen relevant sein. Dazu liegt noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, über die möglichst noch 2026 entschieden werden soll.
Quelle: hessenschau
Auch interessant:
50 Jahre Radio-Aktivität: Kraftwerk kündigen Vinyl-Neuauflage an