
Seit dem 12. August 2026 gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung. Die sogenannte PPWR soll Verpackungsmüll reduzieren und Recycling verbessern.
Für kleine Labels und Mailorder kann sie jedoch erhebliche zusätzliche Kosten und Bürokratie beim Versand von Vinyl in andere EU-Länder bedeuten. Im Mittelpunkt steht die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Wer Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft, gilt dort als „Inverkehrbringer der Verpackung“. Für ein kleines Label kann das bedeuten, sich im jeweiligen Zielland zu registrieren und ein nationales Meldesystem zu nutzen.
Zusätzlich kann ein Bevollmächtigter im jeweiligen Land erforderlich sein. Wer beispielsweise aus Wien Schallplatten nach Frankreich, Deutschland, Italien oder Finnland verkauft, muss sich potenziell mit den jeweiligen Vorgaben jedes einzelnen Landes auseinandersetzen.
Eine zentrale EU-Registrierung gibt es laut der vorliegenden Quelle nicht. Damit kann der Aufwand bereits bei vergleichsweise kleinen Verkaufszahlen erheblich werden. Für Independent-Labels, Bands und spezialisierte Vinyl-Shops steht der grenzüberschreitende Mailorder deshalb zunehmend infrage.
Wie teuer die zusätzlichen Verpflichtungen werden können, zeigt eine 2026 veröffentlichte Preisliste des EPR-Dienstleisters Eldris. Die dort genannten Jahresgebühren reichen je nach Land von rund 360 Euro in Deutschland bis zu etwa 1.485 Euro in Slowenien.
Erste Händler haben deshalb bereits Konsequenzen gezogen. Die deutschen Shops Pikecraft und Valkyrie Parts schränken ihre Liefergebiete ausdrücklich wegen der PPWR ein. Das US-Unternehmen Betta Botanicals hat den Versand in die EU sogar vollständig eingestellt.
Eine Ausnahmeregelung gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz. Sie befreit diese Unternehmen allerdings nicht automatisch von den jeweiligen Pflichten in den einzelnen Zielländern.
In der Praxis können Kleinstunternehmen teilweise lediglich in die Rolle des Vertreibers fallen. Die Pflicht zu einem Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland könne dennoch bestehen bleiben. Wie stark Einzelversender und Privatverkäufer, etwa auf Discogs, betroffen sind, ist unter Juristen und in Foren umstritten.
Die aktuelle Regelung war bereits vor ihrem Inkrafttreten Gegenstand politischer Diskussionen. Ende 2025 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Pflicht zum EPR-Bevollmächtigten für EU-Unternehmen bis 2035 auszusetzen.
Der Rat stellte die entsprechenden Verhandlungen im Juni 2026 jedoch ein. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten hatte Vorbehalte gegen den Vorschlag angemeldet. Auch die Wirtschaftskammer Österreich forderte im Juni eine Aussetzung und bezeichnete die Regelungen als „Regulierungs-, Kontroll- und Bürokratiemonster“.
Für kleine Musikunternehmen fällt der Aufwand besonders ins Gewicht, weil sich die zusätzlichen Kosten kaum auf große Stückzahlen verteilen lassen. Stefan Baumgartner, Chefredakteur von Eventim Austria, bringt das Problem auf den Punkt: „Für einen Großkonzern ist ein weiterer Compliance-Vertrag vielleicht lästig, kostet ein Mitarbeiter mehr.“
Für eine kleine Band sehe die Rechnung dagegen anders aus. Baumgartner sagt: „Für eine Band, die, wenn es hoch hergeht, 300 Shirts und ebenso viele Platten im Jahr verkauft, ist das schlicht wirtschaftlich unsinnig.“
Quelle: Loop Rituals
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