
Im Ravensburger Club Douala sorgt eine besondere Veranstaltungsreihe für Aufsehen: Zum zweiten Mal fand dort Ende September eine Fetischparty statt, bei der in abgeschirmten Darkrooms auch sexuelle Handlungen erlaubt sind.
Während diese Events bei vielen Gästen Anklang finden, gibt es auch kritische Stimmen. Vor allem CDU-Stadtrat Rolf Engler ist ein entschiedener Gegner der Fetischpartys. Ihm missfällt die Tatsache, dass solche Veranstaltungen in seiner Stadt abgehalten werden.
Die erste dieser Partys fand bereits im Mai dieses Jahres statt. Veranstaltet wird sie von Alexander Kufner, seit zehn Jahren auch als DJ aka Sandar Sánchez unterwegs, der in Berlin in Kontakt mit der dortigen Fetisch-Szene kam und diese nun im Schwabenland integrieren möchte.
Die Teilnahme an der Veranstaltung im Douala war nur Volljährigen gestattet, inklusive Dresscode, dessen Definition aber vage blieb. Begleitet wurde das Event von Sanchez selbst sowie weiteren Szene-DJs, darunter Carbon, Frederic Stunkel, Vasco, Capello, Primetimegabi und Numi Mahal.
Das Douala ist aber auch abseits der kinky Partys eine beliebte Adresse für große Namen hinter den Decks. Allein in diesem Jahr spielten dort bereits Acts wie Rebekah, Klangkuenstler, In Verruf, Trancemaster Krause, Mark Dekoda, Clara Cuvé, Westbam oder Bennett.
Um die Privatsphäre der Gäste zu wahren, war das Fotografieren auf der Party streng untersagt. Die Kameras der Smartphones wurden abgeklebt, und ein Medical Awareness Team sorgte vor Ort dafür, dass keine ungewollten Situationen entstanden.
Die Sicherheitsvorkehrungen schienen ihren Zweck erfüllt zu haben, denn nach Angaben des Veranstalters war die erste Party ein voller Erfolg, was die Wiederholung der Veranstaltung im September nach sich zog und eine Etablierung als regelmäßiges Event denkbar macht.
Nicht alle Bürger der Stadt sehen diese Entwicklung allerdings positiv. Vor der ersten Fetischparty im Mai erstattete ein Ravensburger Bürger Anzeige und verwies dabei auf Paragraf 183a des Strafgesetzbuches, der die Erregung öffentlichen Ärgernisses unter Strafe stellt.
Seiner Auffassung nach sei die Veranstaltung öffentlich zugänglich, da auch andere Orte wie Verkehrsmittel, Einkaufszentren oder Hinterhöfe Menschen über 18 Jahren frei betreten könnten. Er forderte, die Party zu verbieten und unter Strafe zu stellen.
Doch die Staatsanwaltschaft sah keinen Anlass, gegen eine Veranstaltung vorzugehen, die zum Zeitpunkt der Anzeige noch gar nicht stattgefunden hatte. Auch nach der Durchführung im Mai blieb es bei dieser Entscheidung, die Anzeige wurde nicht weiterverfolgt.
Die Verantwortung lag somit bei der Stadtverwaltung. Diese entschied jedoch, dass eine Genehmigung der Party nicht erforderlich sei, da sie in einem geschlossenen Raum und nicht im öffentlichen Bereich stattfinde.
Der Sprecher der Stadt erklärte damals, dass das Ordnungsamt als Gaststättenbehörde nicht eingreifen könne, solange bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten würden. Dies umfasste insbesondere die Altersbeschränkung und das Informieren der Gäste am Eingang.
Trotz dieser klaren Rechtslage hält Engler aber an seiner Kritik fest. Er stellte im Gemeinderat die Frage, wo die Grenze solcher Veranstaltungen liege, und äußerte Bedenken, dass es in einem geschützten Raum offenbar keine Einschränkungen gebe.
Bürgermeister Simon Blümcke bekräftigte im Gemeinderat wiederum erneut, dass die Party keine Belästigung der Öffentlichkeit darstelle und die Stadt keine rechtliche Handhabe habe, um solche Events zu unterbinden.
Quelle: schwäbische
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