Unsere eidgenössischen Nachbarn verbieten Großveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation um den Coronavirus, werden immer mehr Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung einzudämmen.

Der Schweizer Bundesrat hat sich am 28. Februar zu einer außerordentlichen Sitzung getroffen und stuft nun die Situation in der Schweiz als „besondere Lage“ gemäß Epidemiengesetz ein. Das heißt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab sofort nicht mehr stattfinden dürfen – und das gilt vorerst bis zum 15. März.

Außerdem müssen Veranstalter bei Veranstaltungen mit unter 1000 Personen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Droht in Deutschland auch ein solches Verbot? Wie reagieren die anderen Nachbarländer?

Die ganze Meldung könnt ihr hier nachlesen:
www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-78289.html

Infos der deutschen Bundesregierung zum Coronavirus:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

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Foto: Wikipedia