
Mehr als ein Jahr nach einem aufgelösten Rave in Luxemburg beschäftigt der Fall nun die Justiz.
Insgesamt 63 Teilnehmer müssen sich wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Naturschutzgesetz vor dem Polizeigericht in Diekirch verantworten. Den Angeklagten drohen empfindliche Geldstrafen, in bestimmten Fällen sogar Haft.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine unangemeldete Party, die Ende Juli 2025 in einem Naturschutzgebiet nahe Heinerscheid stattfand. Anwohner hatten damals eine ungewöhnlich hohe Zahl an Fahrzeugen gemeldet, darunter mehrere Lastwagen und Campingwagen, die in das Waldgebiet fuhren (FAZEmag berichtete).
Die Polizei räumte die Veranstaltung am Samstag nach dem Beginn des Raves. Im Zuge des Einsatzes wurden 19 Personen vorläufig festgenommen. Nun müssen jedoch deutlich mehr Beteiligte vor Gericht erscheinen.
Nach Angaben des Luxemburger Wort beginnt die mündliche Verhandlung am 24. November. Für das Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Gegenstand der Anklagen sind ausschließlich mutmaßliche Verstöße gegen das Naturschutzgesetz.
Die möglichen Konsequenzen reichen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, die nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich möglich sind. Zusätzlich könnte der finanzielle Schaden für die Betroffenen noch deutlich höher ausfallen.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden unter anderem Tontechnik sowie Lastwagen sichergestellt. Deren Wert dürfte die möglichen Geldstrafen teilweise sogar übersteigen. Nach den geltenden Bestimmungen können diese Gegenstände bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz eingezogen werden.
Ob dies im konkreten Fall geschieht, wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens entschieden. Nicht Bestandteil der nun anstehenden Verhandlung sind weitere mögliche Straftaten, die bei der Polizeirazzia festgestellt wurden.
Dazu zählen unter anderem mutmaßliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese Delikte werden laut Tageblatt Letzebuerg in einem separaten Verfahren behandelt.
Quelle: Tageblatt Letzebuerg
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