Am gestrigen Donnerstagabend verkündete der Berliner Senat auf einer Sondersitzung weitere Lockerungen der vor einigen Wochen verhängten Corona-Maßnahmen. „Es ist viel möglich, wenn die Leute vernünftig bleiben“, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach der mehrstündigen Senatssitzung. Schon ab dem 30. Mai wird die Versammlungsfreiheit wieder in ihre ursprünglich bekannte Form zurückkehren, so wird z.B. die Obergrenze von aktuell 100 Teilnehmern an Demonstrationen gestrichen.
Zudem sind ab kommender Woche generell wieder Veranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt. Demnach sind ab dem 2. Juni Open-Air-Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmvorführungen mit bis zu 200 Teilnehmern möglich, ab dem 16. Juni dann mit bis zu 500 Teilnehmer und ab 30. Juni dann mit bis zu 1000 Teilnehmern. Das gilt demnach auch für Kinos, Theater und ähnliches Kultur-Angebot. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August weiterhin untersagt. Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen gelten aber weiterhin.
Was genau das für die elektronische Szene in der Hauptstadt heißt, bleibt abzuwarten. Wie wir bereits berichteten, haben einige Clubs seit einigen Tagen unter strengen Vorkehrungen wieder ihre Freiluft-Flächen geöffnet, allerdings mit einem strikten Tanzverbot. Dieses Verbot wird mit großer Wahrscheinlichkeit nun aufgehoben. Weiterhin geschlossen bleiben allerdings sämtliche Clubs, deren Lage unter den Corona-Umständen immer dramatischer wird.
Ebenfalls geöffnet werden auch Fitnessstudios sowie Bars und Kneipen, aller Voraussicht nach ebenfalls ab dem 2. Juni. Zu den größten Änderungen bei den Schankwirtschaften gehört sicherlich, dass die Gäste am Tisch Platz nehmen, statt am bzw. um den Tresen herumzustehen. Die neue Berliner Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gilt ab dem 30. Mai, diese Version gilt dann bis zum 4. Juli.