Menschen und Tiere leiden unter Partylärm: Zürich genehmigt Raves im Wald

Menschen und Tiere leiden unter Partylärm: Zürich genehmigt Raves im Wald

Ärger auf dem Zürichberg: Weil in den dort gelegenen Wäldern in aller Regelmäßigkeit Techno-Raves stattfinden, die Natur, Tieren und Anwohnern schaden, zeigen sich ansässige Bürger empört. Das Problem: Die Partys sind von der Stadt genehmigt.

Betroffen von den lauten, nächtlichen Beats ist auch ein Inhaber eines Zürcher Einzelhandels. Laut seinen Schilderungen, umfassend in einem Bericht der Neue Zürcher Zeitung nachzulesen, seien Anrufe bei der Polizei zwecklos, solange die wummernden Bässe nicht eindeutig lokalisiert werden können. Der Mann begibt sich deshalb eines Nachts auf eigene Faust auf die Suche nach der Lärmquelle – und wird fündig. Auch die Polizei ist bereits vor Ort, allerdings nicht, um den Rave wegen des Lärmpegels aufzulösen. Stattdessen schlichten die Beamten eine Auseinandersetzung zwischen zwei Partygästen. Eine Ruhestörung liege nicht vor, erklären sie dem fassungslosen Geschäftsführer. Denn: Die Stadt Zürich gewährt Jugendlichen und jungen Erwachsenen jährlich – von Mai bis Oktober – bis zu zwanzig Techno-Partys in den angrenzenden Wäldern und Parks der Stadt.

Auflagen für die legalen Raves gibt es nur wenige: keine kommerziellen Events, maximal 300 Besucher, ein Organisationskomitee und eine maximale Laufzeit bis 6 Uhr morgens. In dem offiziellen Dokument ist zwar auch von einem „Ruhebedürfnis der Anwohner” zu lesen, das gedeckt werden müsse, durchgesetzt wurde dieser Punkt allerdings noch nicht. Trotz zahllosen schlaflosen Nächte der Anwohner. Die Polizei reagiere erst, wenn mehrere Beschwerden am gleichen Tag eingehen würden.

Fragezeichen kommen darüber hinaus auch hinsichtlich des Naturschutzes auf: Tierische Waldbewohner leiden unter dem Lärm, ihr Lebensraum verkleinert sich, da sie bestimmte Gebiete meiden müssen. Seitens der Stadt, die im Übrigen rot-grün regiert wird, heißt es hierzu lediglich, dass man Raves im Hinblick auf den Jungtierschutz erst ab Mitte Juni genehmigen würde und nur Orte gewählt werden dürften, die sowieso schon stark frequentiert seien. Keine sonderlich gute Argumentation, findet der Zürcher Einzelhändler, der nun rechtliche Schritte einleiten will.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung


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