
Musikclubs sollen im deutschen Baurecht künftig nicht mehr pauschal als „Vergnügungsstätten“ eingestuft werden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen. Damit werden Clubs künftig klarer von Einrichtungen wie Spielhallen, Wettbüros oder Sexkinos abgegrenzt.
Die Neuregelung könnte praktische Folgen für die Stadtentwicklung haben: Musikclubs sollen künftig in Mischgebieten, urbanen Gebieten, Kerngebieten und Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sein. In besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Industriegebieten könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls genehmigt werden. Auflagen etwa zum Lärmschutz bleiben dabei weiterhin bestehen.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sprach von einem wichtigen Schritt für die Livemusik-Szene in Deutschland. Musikclubs seien ein relevanter Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft und müssten baurechtlich entsprechend behandelt werden.
Im Gesetzentwurf wird betont, dass Clubs häufig wichtige Orte des kulturellen Lebens sind. Sie ziehen Publikum an, bieten Auftrittsmöglichkeiten für Künstler und können wirtschaftliche Impulse für Städte setzen. Die neue Regelung soll Bauaufsichtsbehörden künftig mehr Spielraum geben, Clubs als Kulturorte einzuordnen und Genehmigungen entsprechend zu prüfen.
Für die Clubszene ist der Beschluss ein bedeutendes Signal: Er stärkt die Anerkennung von Clubs als kulturelle Infrastruktur – auch wenn konkrete Genehmigungen weiterhin vom jeweiligen Standort und den geltenden Auflagen abhängen.
Quelle: dpa
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