Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff Records, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJ Coaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold nun auch in FAZE jungen Produzenten jeden Monat Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com!
Spätestens kurz vor der Veröffentlichung einer Maxi müssten vom Label zwei Fragen kommen, damit das Release auch mit den korrekten Angaben bei Beatport bzw. beim digitalen Vertrieb hochgeladen werden kann. Erstens muss das Label die korrekten Namen der Komponisten/Autoren wissen, denn an diese Namen sollte Beatport, iTunes etc ja die GEMA abrechnen. Da hilft dann der Projektname/Künstlername nichts, sondern dazu wird der bei deiner GEMA-Anmeldung genannte, bürgerliche Name benötigt. Und zweitens muss deine Plattenfirma wissen, ob du bei einem Verlag einen Deal unterzeichnet hast oder ob du deine Werke selbst verlegst. Hast du selbst keinen Verlagsvertrag, dann heißt die Angabe ganz einfach „copyright control“, was bedeutet, dass dir die GEMA 100% deiner Anteile direkt ausschüttet. Die Alternative dazu ist, dass nicht du direkt, sondern ein Verlag die Rechte an deinen Kompositionen gegenüber der GEMA wahrt. Die Aufgaben eines Verlages wie zum Beispiel Universal Publishing, Sony ATV, EMI Publishing etc. ist es zum einen, deine Werke korrekt bei der GEMA anzumelden, damit eine Zuordnung zukünftiger Einnahmen überhaupt erst möglich wird. Zweitens sollte der Verlag dafür zuständig sein, deine GEMA-Abrechnungen zu kontrollieren und dir dabei zu helfen, z.B. fehlende Einnahmen einzufordern. Wenn einer deiner Titel z.B. auf einer großen Compilation in Australien veröffentlicht wurde, aber dazu auch nach zwei Jahren immer noch keine Einnahmen auf Deiner Abrechnung auftauchen, dann kann das verschiedene Gründe haben: 1. Das australische Label hat illegalerweise den Tonträger mit seinen Kompositionen nicht bei dem Australischen Pendant der GEMA gemeldet oder irrtümlicherweise falsch gemeldet. Oder deine eigene Anmeldung bei der GEMA war fehlerhaft? Wie auch immer, hier geht es um dein Geld und nun muss sich der Verlag darum kümmern, die Sache aufzulösen. Der muss nun seine Kontakte spielen lassen, eine eigene Tochtergesellschaft in Australien macht es evt. noch einfacher. Es ist aufwändig, aber vermutlich lohnenswert hier zu recherchieren.
Desweiteren sollte ein Verlag dabei helfen, dass dir zusätzliche Verwertungen (also auch zusätzliche Einnahmen) besorgt werden. Sehr wichtig sind hier deswegen gute Kontakte nach Hollywood, um zu versuchen, deine Arbeit bei Filmen und Serien zu platzieren. Dann wäre es evtl. auch toll, wenn deine Musik für einen TV-Werbespot benutzt wird, damit dir der nächste Alex Clare-Erfolg beschert wird. Und auch Kontakte zur Gaming-Industrie sind nicht verkehrt. Alles natürlich Glückssache, aber wenn etwas klappt, kann es in der GEMA-Abrechnung ganz schön rappeln.
Diese ganze Arbeit macht ein Verlag natürlich nicht umsonst, sondern bekommt dafür normalerweise 40% deiner GEMA-Einnahmen. Das ist nicht wenig, deswegen sollte man sich gut überlegen, ob und mit welchem Verlag man diesen Deal eingeht. Möglichweise zahlt dir ein Verlag auch einen Vorschuss auf zu erwartende Einnahmen aus all deinen Werken und du kannst das Geld gerade gut zum Ausbau deines Studios gebrauchen …
Es kommt auch immer häufiger vor, dass Indie-Labels selbst einen eigenen Verlag haben und dich verpflichten, deine einzelnen Titel, die bei dem Label erscheinen sollen, dort zu verlegen. Hier geht es dann nicht um deinen ganzen Katalog, sondern eben nur um diese eine EP, die du dorthin gesignt hast. Deswegen kann man dann eher auch nicht mit Vorschuss rechnen….
In der nächsten Ausgabe: Soll ich mein eigenes Label gründen?