Baden-Württemberg: Wird bald ohne Maske in den Clubs gefeiert?

Darf in Baden-Württemberg in Clubs bald ohne Maske gefeiert werden? Diese Frage stellt sich, nachdem das Sozialministerium Ausnahmen in der neuen Corona-Verordnung angekündigt hatte.

„Da in Clubs die 3G-Regel durch einen verpflichtenden PCR-Test verschärft ist, könnte hier unter Umständen von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche Abstand genommen werden“, so eine Behördensprecherin mit. Sie ergänzte: „Wir werden den Clubs für diese Woche noch Gespräche anbieten und sind zuversichtlich, dass wir hier zu einer sicheren, guten Lösung kommen.“ Viele Clubbetreiber*innen hätten zudem angeboten, Einlass nur noch für vollständig Genesene oder Geimpfte zu gewähren. Somit könne man die Auslastung der Clubs verringern.

Am gestrigen Montag trat in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung in Kraft. Verbunden sind damit Lockerungen für Geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen. Unabhängig von Inzidenzwerten genießen Personen, die einer dieser beiden Gruppen angehören, nun größere Freiheiten. Das Gegenteil trifft auf Ungeimpfte und Nicht-Genesene zu: Sie müssen sich ab sofort häufiger testen lassen, etwa bei Besuchen von Kultureinrichtungen, Restaurants, Sporteinrichtungen oder beim Friseur. Ungeimpfte und ungenesene Anhänger des Nachtlebens sind derweil ziemlich benachteiligt: Sie müssen bei Clubbesuchen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und im Vergleich zum regulären Antigen-Schnelltest äußerst kostspielig ist.

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Quelle: SWR