Berlin: Neue Verordnung für Bass, Nacht und Lärm

BERLIN 1

Eine neu beschlossene Verordnung soll Anwohner in Berlin besser schützen. Bei dieser geht es um Lärm bei öffentlichen Veranstaltungen.

Öffentliche Veranstaltungen, allen voran jene, bei denen laute Musik eine besondere Rolle spielt, sorgen immer wieder für Ärger. Bei vielen Veranstaltungen gibt es immer mal wieder Anwohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen. Vor allem, wenn es in Richtung Nacht geht. Aber auch Veranstalter werden immer wieder überraschend mit Behörden konfrontiert, die plötzlich vor oder gar auf der Veranstaltung stehen um Beschwerden der Bevölkerung nachgehen zu wollen. Planungssicherheit ist hier ein immer wiederkehrender Wunsch von Veranstaltern öffentlicher Events.

Die Stadt Berlin möchte hier eingreifen. Hier hat die Senatsumweltverwaltung nun die Veranstaltungslärm-Verordnung neu geregelt. Die Verwaltung teilt nun mit, dass Berlin das erste Bundesland sei, das ein „maßgeschneidertes und an die Bedürfnisse einer Kulturmetropole angepasstes allgemeinverbindliches Regelwerk“ habe. Bisher gab es lediglich so genannte Ausführungsvorschriften. Und diese laufen Ende 2015 aus.

In diesem neuen Werk ist genau geregelt, wann bei Veranstaltungen die Nacht beginnt und welche Grenzwerte gelten. Zwar gäbe es beim Lärmschutz Vorgaben des Bundes, diese seien in Berlin aber nicht ganz so streng. Begündung dafür ist, dass man sich hier in einem Ballungsraum befinde und eben auch eine Kulturmetropole sei.

Nach den neuen verbindlichen Regeln gilt die Nachtruhe nun offiziell von 22 bis 6 Uhr des Folgetages. Bei Veranstaltungen mit “mit herausragender Bedeutung”, wie z.B. Staatsbesuche oder historische Feiern, kann dies auch variieren. Auch “tieffrequente Geräusche”, insbesondere der Infraschall, sind nun erstmalig in einem Regelwerk angesprochen. Diese seien beim Genehmigen von Veranstaltungen “besonders zu berücksichtigen” und “durch technische oder organisatorisch zumutbare Maßnahmen” auf ein Mindestmaß reduziert werden. In der Nachtzeit sind sie nicht gestattet.

Der allgemeine Geräuschpegel darf nicht über 55 Dezibel steigen, tagsüber sind bis zu 70 Dezibel zugelassen. 55 Dezibel entsprechen einem normalen Gespräch, 70 Dezibel erzeugt zum Beispiel ein Rasenmäher. Kleine Geräuschspitzen sind jedoch erlaubt.

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