Wer beim Russisch Roulette verliert, ist normalerweise tot. Doch ein 34-jähriger, drogenabhängiger Münchner hatte Glück im Unglück. Er überlebte schwer verletzt. Das Projektil, dass er sich in den Kopf jagte, war nämlich nicht von einer scharfen Patrone, sondern ein halbes Wattestäbchen.
Mittlerweile hat der Mann einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nachvollziehbar. Die Schädeldecke wurde von dem Wattestäbchen durchschlagen und drang zwei Millimeter ins Gehirn ein. Vor Gericht musste der Münchner ebenfalls, denn er hatte keine Genehmigung für den Revolver. Er wurde unter anderem wegen unerlaubten Besitz einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt.
Das Gericht hielt die Strafe relativ gering, weil der Angeklagte schon „gestraft genug“ sei. Er gab zu, keine Genehmigung für die Waffe gehabt zu haben. Angeblich hatte er sie in einer Mülltonne gefunden und sie war sogar geladen.
Zusammen mit einem Freund habe er die Kammer geleert und anstelle einer Patrone ein halbes Wattestäbchen eingelegt. Danach haben die Beiden Russisch Roulette gespielt. Abwechselnd haben er und sein Freund die Waffe genommen, die Trommel gedreht und nachgesehen, ob die das Wattestäbchen abgefeuert worden wäre. Das ging eine Weile so, bis der Freund genug hatte und nach Hause ging.
Der Angeklagte machte aber weiter. Er sah das weiche Geschoss in einer Kammer neben dem Lauf und ging davon aus, dass nichts passieren kann. Diesmal betätigte er den Abzug und schoss sich mit einem „Pump“ das Wattestäbchen in die Schädeldecke.
Der Drogenabhängige kam ins Krankenhaus und ihm wurde eine Titanschiene implantiert. Bis zum heutigen Tag leidet er an Schwindelattacken. Er hatte die Klinik auf eigenen Wunsch vorzeitig entlassen, weil er zur Drogensubstitution musste. Das gab er zumindest an. Der Unfall sei ihm eine Lehre gewesen und er konsumiere mittlerweile keine Drogen mehr.
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