
Der nächtliche Aufenthalt am Wochenende (Freitag und Samstagnacht) sowie vor Feiertagen auf dem beliebten Brüsseler Platz in Köln ist ab sofort wieder möglich. Nachdem die Stadt Köln aufgrund eines Gerichtsurteils ein Verweilverbot als Ruhemaßnahme ausgesprochen hatte, patrouillierte dort das Ordnungsamt. Nun wurde, nach einem Eilantrag der dortigen Gastronomie, die Rechtswidrigkeit des Verbots festgestellt – ein wichtiges Urteil für das Nachtleben und die gastronomische Kultur in Großstädten.
Ende Januar berichteten wir über eine Maßnahme, die klang, als entspränge sie der Covid-19-Pandemie. Was tatsächlich während der Pandemiezeit schon mal als Maßnahme ergriffen wurde, wurde in diesem Jahr reaktiviert – jedoch aus anderen Gründen. Anwohner am Brüsseler Platz im beliebten Belgischen Viertel, in dem sich insbesondere an den Wochenenden und vor Feiertage viele Menschen treffen, hatten gegen die Stadt Köln geplant. Sie fühlten sich in ihrer nächtlichen Ruhe gestört. Das Oberverwaltungsgericht entschied damals, die Stadt habe für die Einhaltung der Nachtruhe zu sorgen.
Die Stadtverwaltung reagierte – und untersagte den Aufenthalt auf dem Platz in einem großflächigen Bereich zu den belebten nächtlichen Zeiten – eine Maßnahme, die nicht nur die Bürger einschränkte. Auch die zahlreichen Restaurants, Cafés, Kiosks und Bars litten darunter – schließlich mussten ab 22 Uhr alle Menschen vom Platz fernbleiben.
Viele Betreiber fürchteten darum, ihre Läden aufgrund fehlenden Umsatzes schließen zu müssen. Insbesondere Bars und Kneipen verdienten immerhin ihren Hauptumsatz an solchen Abenden bzw. in solchen Nächten.
Außerdem stand die Befürchtung im Raum, dass die Stadt ähnliche Maßnahmen auch an anderen Orten der Öffentlichkeit umsetzen könnte, sodass sich das Nachtleben in der Domstadt generell bedroht sah. Der WDR titulierte sogar: „Wie viel Nachtleben verträgt Köln“?
Jetzt steht fest: Das von der Stadt ausgesprochene Verweilverbot war rechtswidrig. Zehn Anwohner und ein Gastronomiebetrieb klagten gegen die Stadt. Das Gericht entschied: „Die Stadt hat das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt.“ Neun Anwohner hatten sich zu einer Streitgenossenschaft zusammengeschlossen, um dieses Ergebnis zu erreichen.
Einer der Anwohner gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger: „„Stellen Sie sich mal vor, Sie könnten abends nicht mehr ungezwungen vor die Tür gehen, um mit einem Nachbarn zu klönen. Ich hätte mir nicht träumen lassen, mich einmal in einer solchen Situation engagieren zu müssen“.
Glücklicherweise befindet sich der Anwohner jetzt nicht mehr in dieser Situation. Das Ordnungsamt wird wohl trotzdem zu den entsprechenden Zeiten vor Ort sein – um die Maßnahmen des ersten Gerichtsurteils, nachdem die Stadt für die Einhaltung der Nachtruhe zu sorgen hat, Folge zu leisten. Der Anwohner, der sich gegenüber dem Stadtanzeiger äußerte: „Wir sind jetzt darauf angewiesen, dass sich die Leute trotzdem benehmen und uns Anwohner schlafen lassen.“ Wie gut das funktioniert, ist fraglich. Das Nachtleben am Brüsseler Platz in Köln scheint jedenfalls gerettet zu sein – ein wichtiges Zeichen, in Zeiten der Kulturkrise.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger vom 25. April 2025, Stadt Köln, Kölner Stadt-Anzeiger vom 20. Dezember 2024
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