Neue Corona-Regeln in NRW: Cluböffnungen haben ein Datum!

Zu morgen, dem 28. Mai, wird im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung aktualisiert. “Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden”, heißt es auf der Homepage des Landes.

Auswirkungen hat dies selbstredend auch auf das kulturelle Leben, das nun neuen Freiheiten entgegen blickt. Entscheidend ist dabei ein 3-Stufen-System, das sich wie folgt unterteilt: Stufe 3 (Inzidenz 100-50,1), Stufe 2 (Inzidenz 50-35,1) und Stufe 1 (Inzidenz </= 35)

In Städten der Stufe 3 sind demnach Außenveranstaltungen mit bis zu 500 Personen (ausschließlich Sitzplätze) erlaubt.  Indoor-Konzerte, Theater, Opern und Kinos sind mit bis zu 250 Personen (ebenfalls ausschließlich Sitzplätze) genehmigt. In Städten der Stufe 2 erhöht sich die zugelassene Personenzahl dann auf 500 Personen. Stufe 1 erlaubt sämtliche genannte Events mit bis zu 1.000 Personen (auch hier wieder mit Sitzplätzen). Ein negativer Coronatest ist in allen Stufen obligatorisch.

Ein wichtiges Datum in der neuen vom Land NRW erlassenen Coronaschutzverordnung stellt der 1. September dar. Dann sollen (in Städten/Kreisen der Stufe 1) auch Musikfestivals mit bis zu 1.000 Teilnehmern erlaubt sein. Voraussetzung ist auch hier ein negativer Test und zudem ein genehmigtes Konzept der Veranstalter.

Und wie sieht es mit Clubs und Diskotheken aus? Die werden vom Land in der Verordnung nicht zu der Rubrik “Kultur” gezählt, sondern unter “Freizeit” eingeordnet. Bei einer Inzidenz von 35 oder weniger dürfen derartige Institutionen für bis zu 100 Personen (mit Test) öffnen. Sofern man über einen Außenbereich verfügt. Ab dem 01.09. dürfen dann auch Clubs und Diskotheken ohne Außenbereich öffnen und vor allem OHNE Personenbegrenzung öffnen. Ein negativer Test und ein genehmigtes Konzept sind allerdings auch hier verlangt.

Private Veranstaltungen (ohne Partys) sind ab der Stufe 2 erlaubt: Außen mit bis zu 100 Gästen, innen mit bis zu 50 Gästen inkl. Test. Ab Stufe 1 erhöht sich die zugelassene Zahl dann auf 250 bzw. 100. Private Partys sind der Verordnung nach erst ab September erlaubt. Außen dann bis zu 100, innen bis zu 50.

Ebenfalls lange gedulden müssen sich Große Festveranstaltungen. Hierzu zählen etwa Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste. Ab dem 01.09. dürfen diese dann bis zu 1.000 Besucher empfangen (mit genehmigtem Konzept). Fällt die Landesinzidenz unter 35, entfällt die Besucherbegrenzung.

Sämtliche neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW findet ihr hier.

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Quelle: Land NRW