Rainers Ratgeber – Teil 3: Der richtige Plattenvertrag

Ich hoffe, du hast nun ein tolles Label für deine Demos gefunden. Normalerweise schickt dir der Labelmanager/A&R nun ein „deal memo“ bzw. HOA (head of agreement) durch. Dort sollten die wichtigsten Punkte in Kurzform geregelt sein:

  1. Territory: In welchen Ländern hat das Label das Recht deine Tracks zu releasen? Im Underground-Bereich gehts hier eigentlich immer um die „Welt“, denn diese Labels sind weltweit aktiv und verkaufen ihr Vinyle und Downloads ja auch weltweit. Bei poppiger und overgroundiger Musik sieht es meist wieder ganz anders aus, denn solche Musik braucht ganz spezifisches regionales Marketing, da z.B. Radioplays hier eine viel größere Rolle spielen und ein Label richtige Hitpromotion kaum weltweit durchführen kann. Somit werden auch die Territories anders aufgeteilt, für uns hier z.B. GSA oder GAS (= Germany/Austria/Switzerland)
  2. Term: Wie viele Jahre lang hat das Label das Recht, deine Musik auszuwerten. Das ist total flexibel, kann von fünf Jahren bis unendlich gehen. Falls der Track jetzt ein Riesenhit wird, kann man ja in sieben Jahren noch mal 2019er Remixe machen, deswegen ist es den Labels eher recht, einen längeren Zeitraum zu haben.
  3. Royalty/Lizenzsatz: Hier wird zwischen den anfallenden Lizenzen für digitale Downloads und für physische Produkte (Vinyl/CD/DVD) unterschieden. Für physische Tonträger solltest du als Künstler zwischen 16 und 22% bekommen. Für die MP3s eine Beteiligung zwischen 20 und 50%. Ist alles Verhandlungssache.
  4. Third Party Einnahmen: Unter diesem Punkt wird geregelt, wie Einnahmen von dritten Parteien aufgeteilt werden. Wenn dein Titel z.B. von einem anderen Label für eine Compilation lizenziert wird, für die Vermarktung speziell in einem anderen Land, wenn deine Musik die neue BMW-Werbung beschallt oder bei Mad Men in der TV-Serie läuft … All das kann passieren und deswegen muss schon vorher feststehen, dass solche Einnahmen 50/50 oder 40/60 aufgeteilt werden.
  5. Im Vertrag muss auch ausgemacht werden, wie man mit anfallenden Kosten für z.B. Video, Remixe oder Marketingaktivitäten verfährt. Diese Kosten teilen sich normalerweise das Label und der Künstler zu einem bestimmten Satz, der verhandelt werden muss.

Nun gibt es generell auch noch eine zweite Möglichkeit, wie der Vertrag gestaltet sein könnte, nämlich ein „50/50-Deal“. Das bedeutet dann, dass alle entstandenen Kosten (für Artwork, Mastering, Remixe, Vinyl-Herstellung, Promotion etc.) von allen Einnahmen abgezogen werden und sich Label und Künstler den Rest (also den Gewinn) dann 50/50 teilen.

Achte nur einfach drauf, dass möglichst viele Details in so einem Deal geregelt sind, damit es nachher nie Stress geben kann. Und immer lieber einmal öfter nachfragen, wenn juristisch umständlich formulierte Sätze unklar sind.

In der Juni Ausgabe: Kann ich Samples benutzen?

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand