Russland: Clubbetreiberin zu vier Jahren Straflager verurteilt

Ein Gericht im russischen Tschita hat eine Nachtclubbetreiberin wegen angeblicher extremistischer Aktivitäten zu vier Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Die 23-jährige Tatiana Zorina soll nach Ansicht der Behörden mit ihrem Club Tochka Aktivitäten unterstützt haben, die dem sogenannten „internationalen LGBTQ-Movement“ zugerechnet werden.

Grundlage des Urteils ist eine Einstufung aus dem Jahr 2023, mit der russische Behörden diese Bewegung als „extremistisch“ bezeichneten – obwohl es sich dabei nicht um eine formell existierende Organisation handelt. Zorina war bereits im Oktober 2024 nach einer Razzia in dem Club festgenommen worden, der zuvor unter dem Namen Jackson betrieben wurde.

Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht weitere Auflagen: Nach ihrer Entlassung darf Zorina für vier Jahre keine Online-Communities verwalten oder öffentliche Organisationen leiten.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte das Urteil scharf und sieht darin ein Beispiel für den zunehmenden Einsatz von Anti-Extremismusgesetzen gegen LGBTQIA+-bezogene Aktivitäten. Die Organisation fordert die sofortige Freilassung der Verurteilten sowie eine Überprüfung entsprechender Gesetzesgrundlagen.

Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen wurden bis Ende 2025 mindestens 23 Strafverfahren in Russland eingeleitet, die im Zusammenhang mit angeblichem Extremismus und LGBTQIA+-Bezug stehen. Beobachter sprechen von einer wachsenden rechtlichen Unsicherheit für Clubs und Veranstaltungsorte, die als Schutzräume für queere Communities dienen.

Foto: Lukdmi via Wikimedia Commons

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