
Ein 21-jähriger Mann ist vom Amtsgericht in Soest wegen Drogenbesitzes zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Polizei hatte bei ihm rund acht Gramm Kokain sowie knapp fünf Gramm Ecstasy sichergestellt. Der ursprünglich erhobene Vorwurf des Drogenhandels konnte im Verfahren jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die Ermittlungen begannen in der Nacht zum 3. August 2024, als Einsatzkräfte wegen einer Feier auf dem Gelände der Astrid-Lindgren-Grundschule gerufen wurden. Beim Eintreffen der Polizei flüchteten mehrere Personen. Zurück blieb unter anderem eine Tasche mit den Betäubungsmitteln sowie einem Ausweisdokument des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vermutet, dass der Mann mit den Drogen handeln wollte. Ausschlaggebend war vor allem die Menge des sichergestellten Kokains, die über der sogenannten „nicht geringen Menge“ liegt. Weitere Hinweise auf Verkaufstätigkeiten – etwa durch Chatverläufe oder Funde bei einer Wohnungsdurchsuchung – ergaben sich jedoch nicht.
Das Gericht wertete dennoch als besonders schwerwiegend, dass sich die Substanzen auf einem Schulgelände befanden. Auch wenn sich der Vorfall während der Sommerferien und in der Nacht ereignete, sei das Risiko für Kinder erheblich gewesen. Die Richter betonten, dass bereits das Zurücklassen der Drogen eine potenzielle Gefahr dargestellt habe.
Der bislang nicht vorbestrafte Mann hatte zuvor mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbracht und gab an, seinen Drogenkonsum beendet zu haben. Neben der Bewährungsstrafe wurde er zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.