
Es gibt Abende, die laufen aus dem Ruder. Und dann gibt es Geschichten, bei denen man sich fragt, ob irgendjemand zwischendurch mal „Stopp“ gesagt hat oder ob einfach alle Sicherungen gleichzeitig durchgebrannt sind. Vor allem, wenn man seine Vermieterin verprügelt.
Ein 22-Jähriger stand vor Gericht, weil er seine Vermieterin im Drogenrausch brutal angegriffen hatte. Kein klassischer Streit, keine lange Vorgeschichte, sondern ein kompletter Kontrollverlust.
Was den Fall besonders absurd macht: Es blieb nicht bei Schlägen. Laut Gericht griff der Mann irgendwann zu einer Klobrille und benutzte sie als Schlagwerkzeug. Ja, richtig gelesen. Ein Gegenstand, der normalerweise maximal für schlechte WG-Diskussionen sorgt, wird hier plötzlich Teil einer Gewalteskalation, die man eher aus einem Albtraum kennt als aus dem echten Leben. Die Folge ist alles andere als absurd: Die Vermieterin erleidet schwerste Verletzungen und fällt ins Koma.
Erinnerung auf Standby
Vor Gericht zeigt sich ein bekanntes Bild: Der Angeklagte kann sich nur bruchstückhaft erinnern. Der Drogenkonsum habe seine Wahrnehmung komplett verzerrt. Kurz gesagt: Filmriss, aber leider in der denkbar schlimmsten Version. Das Problem dabei: Ein fehlender Speicher bedeutet nicht, dass nichts passiert ist.
Der juristische Kater danach
Das Gericht bewertet den Fall als sogenannten „Vollrausch“. Klingt nach Festival-Ende am Montagmorgen, ist aber juristisch ziemlich eindeutig: Wer sich freiwillig in so einen Zustand bringt, trägt die Verantwortung für das, was danach passiert. Das Urteil setzt deshalb weniger auf klassische Haft und mehr auf Maßnahmen wie Therapie und Kontrolle.
Fazit: Bitterer als jeder Absturz
Die Pointe liegt hier leider nicht im Detail mit der Klobrille, so absurd es auch klingt. Sondern darin, wie schnell ein kompletter Kontrollverlust in reale, irreversible Folgen umschlägt. Eine Frau liegt im Koma.
Ein junger Mann muss mit den Konsequenzen leben. Und alle anderen lernen im besten Fall: Es gibt Grenzen, die merkt man erst, wenn man sie längst überschritten hat.
Quelle: ndr.de
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