Die zu SFX zugehörige Platform Beatport friert die Ausschüttungen durch verkaufte Tracks im letzten Quartal ein. Labels und Künstler bekamen Post bekamen Post von Beatport das die Auszahlungen zurück gehalten werden, bis SFX seinen Privatisierungsprozess abgeschlossen hat.
Mehrere Labelbetrieber sowie Künstler erhielten in den vergangenen Tagen Post von Beatport. Darin teilt das Unternehmen mit, dass die prozentuale Ausschüttung an verkauften Tracks vorerst zurück gehalten wird. Das Unternehmen, das erst kürzlich einen exklusiven Deal mit Spotify abgeschlossen hat, glaubt, dass dieser Prozess in den nächsten Wochen vollendet sein wird und dann alle Zahlungen wie gewohnt ausgeschüttet werden.
Die Mail von Beatport liest sich wie folgt:
„Since inception over 10 years ago Beatport has paid almost $200,000,000 to its label partners. Beatport’s parent company, SFX, is currently involved in a ‚going private‘ process that has trapped certain earned label payments. This process will be coming to an end in the next few weeks, at which time all payments will be able to be made. Beatport prides itself on being the broadest and original friend of the makers of electronic music and will clear this one time obstacle very shortly.
In the meantime, feel free to contact your label manager with any questions. Thank you for your patience and continued support.“
Das könnte für einige Labels einen kritischen Stop an Cashflow bedeuten. Nicht wenige, vor allem kleinere Labels, sind abhängig von den Verkäufen bei und Ausschüttungen durch Beatport. Teilweise erzielen Labels 90% ihrer Einnahmen durch den Verkauf auf Beatport!
Robert Sillerman, Eigentümer von SFX, zielt darauf das Mutterunternehmen von Beatport aus dem US-Börsengeschäft zu nehmen. Das will er durch den Verkauf von Anteilen an der Firma erreichen, die selber nicht in seinem Besitz sind. Sillerman hält Gerüchten zu folge 37,4% von SFX.
Des weiteren versucht Beatport nun einen Soundcloud ähnlichen Versuch, Mixe von jedermann auf der Seite hochladen zu lassen, die dann auch zum Verkauf stehen können. Das Berichtet das Branchenmagazin Music Business Worldwide. Dazu findet sich ein neuer Textbaustein in den AGBs bezüglicher der finanziellen und rechtlichen Beteiligung des Künstlers. Es werden lediglich 10% pro verkauftem Mix geboten und magere 5% pro Stream. Dieser Betrag beinhaltet auch alle Rechte die evtl. vom Künstler abgetreten werden müssen!
Der neue Paragraph in den AGBs liest sich wie folgt:
„For each copy of one of your Mixes sold by Beatport, we will pay to you a royalty of 10% of the amount actually received by Beatport.“
Weiter: „For each play/stream your UGC Stream receives on the Website or Beatport branded channels, we will pay to you a royalty of 5% of the amount that the UGC Stream receives, based on a pro rata share (a fraction, the numerator of which is the number of plays/streams on the Website and Beatport branded channels and the denominator of which is the total number of plays/streams on the Website or Beatport branded channels) of funds made available for the payment of streams on the Website or Beatport branded channels.“
Und: „[This] royalty is your sole compensation and includes all payments due to you in connection with the Content, including any mechanical royalties, public performance monies, or other music publishing monies to which you may be entitled as a writer or composer.“
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UPDATE: In einer früheren Version dieses Artikels ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir behaupteten, Beatport geht keine Kooperation mit Soundcloud ein. Das ist nicht der Fall. Beatport versucht eine Soundcloud ähnliche Platform zu schaffen in dem es jedem ermöglicht wird Mixe hochzuladen. Wir entschuldigen diesen Fehler.
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