Der Deutsche Bundestag hat mit der Bereinigungssitzung vom Haushaltsausschuss Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2023 final getroffen. Für Clubs und Festivals gibt es dabei kaum Berücksichtigungen.
So sind für Kultur und Medien im Jahr 2023 unter anderem Ausgaben für die Ausgestaltung und Einführung eines Kulturpasses für 100 Millionen Euro vorgesehen, sowie ein Festival-Förder-Fonds mit rund 5 Millionen Euro. Im Vergleich zu dem Bedarf und den Forderungen ist das erschreckend wenig.
„Es ist ein Schlag in Magengrube für die Clubs und kleinen Bühnen: Fast keine Forderung aus der Branche wird im Bundeshaushalt 2023 berücksichtigt und was es geben wird, ist weiter unklar. Die Clubszene hat jetzt Angst um ihren Bestand“, sagt die club- und festivalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Caren Lay.
So sah das Konzeptpapier „Live 2023“ des Bundesverbandes LiveKomm z. B. einen Bedarfsumfang von etwa 35 Millionen Euro vor und begründete die Summe mit gezielter Programmunterstützung für den Nachwuchs. Die Regierung lehnt dies jedoch ab. Vor allem Clubs mit einer Kapazität unter 500 Personen, stehen nun aber ohne weiteren Support vor großen Herausforderungen.
„Seit Monaten wünschen sich die Vertreter:innen der Musikclubs eine Verlängerung des Programms NEUSTART KULTUR, welches den Bestand vieler Clubs während der Pandemie sicherte“, sagt Leay und ergänzt, das Programm hätte bis 2023 fortgesetzt und mit neuen Mitteln ausgestattet werden müssen, „damit Clubs einen wirklichen Neustart hinbekommen und Musikfestivals im Sommer überhaupt am Programm teilhaben können“.
Was bleibt ist die „Kulturmilliarde“, die als Energie-Härtefallfonds ausgestaltet werden soll. Ob das Verhindern von Insolvenzen ausreicht, um auch einen Neustart zu unterstützen, darf angezweifelt werden. Einen kleinen Festival Förderfonds soll es geben.
Viele weitere Forderungen wurden fallen gelassen. Darunter ein von der Koalition in Aussicht gestellter Schallschutzfonds für Musikclubs und die Anerkennung von Clubs als Kultureinrichtungen im Baugesetz, sowie die Einführung einer Experimentierklausel Lärmschutz. Selbst die Finanzierung für ein Diversity-Zukunftsprogramm für Musikspielstätten wurde nicht freigestellt.
Am 4. Oktober 2022 forderten auf UNESCO-Weltkulturkonferenz MONDIACULT noch 150 Staaten die Anerkennung von Kultur als „globales öffentliches Gut“. Damals ließ der Leiter der deutschen Delegation verlauten, die Minister seien sich „völlig einig“ Kultur als globales öffentliches Gut anzuerkennen. Für das Förderprogramm NEUSTART KULTUR scheinen diese warmen Worte allerdings ebenso wenig zu zählen – zumindest scheinen auf diese Worte keine Taten zu folgen.
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