Zum Jahresende dürften zahlreiche Düsseldorfer Clubbetreiber und Veranstalter erleichtert aufatmen: Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wird abgeschafft. Diese gilt als Relikt aus vergangenen Zeiten und betrifft neben Tanzveranstaltungen primär Events und Etablissements im Erotikmilieu, wie Striplokale, Peepshows, Tabledances, Erotikkinos & Co.
2024 ist Schluss: Um das Betreiben von Clubs und Bars attraktiver zu gestalten, schafft die Stadt Düsseldorf die unbeliebte Steuer endgültig ab. Viele Beschäftigte der Szene hatten sie als ungerecht empfunden, da sich die Satzung stets aus der Veranstaltungsfläche für das jeweilige Event berechnet hatte. Auch an schlecht besuchten Abenden und wenig Einnahmen, war die Steuer also fällig.
Verärgert zeigt sich auch Daniel Fritschi, Betreiber des inzwischen geschlossenen Düsseldorfer Techno-Clubs Golzheim. Er musste jedes Jahr einen vierstelligen Betrag an die Stadt entrichten, obwohl er die von ihm gebuchten DJs als Künstler betrachtet, die eine Live-Performance spielen. Zum Vergleich: Bei Konzerten, bei denen Künstler auf der Bühne stehen, ist die Steuer nicht fällig. Fritschi hatte sich zuletzt immer wieder geweigert, den Betrag zu zahlen und zog gar vors Gericht. Nach dem Entschluss, die Steuer abzuschaffen, zeigt er sich zuversichtlich, den Rechtsstreit für sich entscheiden zu können.
Laut der Rheinischen Post beliefen sich die Einnahmen aus der von Tanzveranstaltungen generierten Vergnügungssteuer im Jahr 2022 auf 87.000 Euro.
Quelle: Rheinische Post
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