GEMA-Niederlage: keine pauschale Ausschüttung mehr an Verlage

GEMA-Niederlage: keine pauschale Ausschüttung mehr an Verlage
Justitia hat gesprochen …

Vor zwei Wochen erst verkündete die GEMA eine Einigung mit YouTube bezüglich der Vergütung – die Sperrungen von vielen Videos gehören seit Anfang November der Vergangenheit an –, da kommt wieder eine gute Nachricht für die Künstler – eine schlechte für Musikverlage.

Diese haben nun laut dem gestrigen Urteil des Berliner Kammergerichts (AZ 24 U 96/14) kein Recht mehr, an den GEMA-Einnahmen aus Urheberrechten von Künstlern wie bisher beteiligt zu werden. Die beiden Musiker Bruno Gert Kramm und Stefan Ackermann hatten gegen die GEMA und deren automatische Ausschüttung an die Musikverlage geklagt. Die Kläger begründeten ihre Klage damit, dass sich die Rolle der Verlage im digitalen Zeitalter komplett verändert habe, es werden beispielweise heute weder Noten noch Texte mehr gedruckt.

Ob eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof möglich ist, wird das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung mitteilen.

Das Urteil des Gerichtes:
www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.532633.php

Die Pressemitteiling der GEMA: www.gema.de/aktuelles/kammergericht_entscheidet_gegen_verlegerbeteiligung_in_der_gema

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Quelle: FAZ, GEMA, Berliner Kammergericht