Bundesregierung will Verwertungsgesellschaften wie GEMA reformieren

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Rahmen für Urhebervertretungen wie die GEMA reformieren will. Lizenzen für Online-Musikportale so wie Vergütungen sollen demnach vereinfacht werden.

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder auch die VG Wort neu strukturieren. Mit diesem soll die EU-Richtlinie über die “kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten” aus 2014 umgesetzt werden und mit eigenen Ideen erweitert werden. Das Gesetz passierte bereits den Bundestag sowie den Bundesrat.

Die Europäische Union möchte mit ihrer Richtlinie Verwertungsgesellschaften in Europa transparenter gestallten. Künstler sollen ebenso mehr mitbestimmen können als es bisher der Fall ist. In Deutschland plant die Bundesregierung, das Kontrollrecht durch das Deutsche Patent- und Markenamt zu modernisieren und mehr mit der europäischen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten.

Mit einer Art “One Stop Shop” sollen Nutzungsrechte an Musikstücken für Streamingdienste einfacher zu erhalten sein. Diese Lizenszentren sollen Anbietern von Musikplattformen das vereinfachte Einkaufen der erforderlichen Rechte ermöglichen. Laut dem Bundesjustizministeriums arbeite die Gema bereits daran, eine einheitliche Lizenzierungsstelle aufzubauen.

Ebenso soll die bisherige Pflicht, vorab über einen Lizensierungsvertrag zu verhandeln, gestrichen werden. Zukünftig sollen beteiligte Parteien in einem selbstständigen Schiedsstellenverfahren ermitteln, welche Vergütung für verschiedene Nutzungsarten angemessen ist. Auch soll zukünftig eine Art Bankbürgschaft der Industrie dafür sorgen, dass Ansprüche von Künstlern abgesichert sind. Bisher ist es in der Praxis meist der Fall, dass die verhandelnden Parteien erst jahrelang gerichtlich miteinander Verhandeln – siehe auch YouTube. Auch Vergütungspauschalen für Privatkopien auf Zweitgeräte oder andere Speichermedien sollen zügiger an die Urheber fließen.

Verschiedene Urhebervertreter begrüßten zwar den grundsätzlichen Willen etwas am derzeitigen Status ändern zu wollen. Allerdings kritisierten sie das Vorhaben alle Berechtigten zukünftig an elektronischen Mitgliederversammlungen zu beteiligen. Sie argumentieren, dass Verwertungsgesellschaften dadurch möglicherweise ihre Fähigkeit verlieren soziale sowie kulturelle Einrichtungen zu unterstützen.

Quelle: Heise

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