Klage gegen Regierung: In diesem Land haben Clubs die Schnauze voll

Symbolbild

Alkohol darf nur im Freien ausgeschenkt werden, die Sperrstunde gilt bereits ab 20 Uhr: Nachtclubs- und Lokale haben es in Schottland aktuell nicht leicht. Wegen „nicht mehr zu rechtfertigenden“ Einschränkungen gehen viele Verantwortliche nun vollends auf die Barrikaden und leiten rechtliche Schritte gegen die Regierung ein. Unterstützung erhalten sie dabei von der Night Time Industries Association (NTIA).

Der Branchenverband erklärte, er wolle versuchen, die Beschränkungen bezüglich Kapazität und Öffnungszeiten zu lindern. Ein Verantwortlicher sagte: „Das Gastgewerbe im Allgemeinen und der Late-Night-Sektor im Besonderen wurde durch die strengen Beschränkungen, die seit Beginn der Pandemie gelten, an den Rand der Insolvenz getrieben.“ Die Unterstützung der Regierung sei „völlig unzureichend“, um die entstehenden finanziellen Verluste zu kompensieren. Eine Mehrheit der Lokale und Clubs habe sich infolgedessen stark verschuldet. „Noch schlimmer ist, dass die Zuschüsse aus dem Strategic Framework Business Fund* mittlerweile ausgelaufen sind, wohingegen es kein Enddatum für die Einschränkungen gibt, die sich auf die wirtschaftliche Rentabilität auswirken“, heißt es weiter.

Laut einer Umfrage liege die durchschnittliche Verschuldung bei den Betroffenen bei rund 150.000 Pfund, 39.000 Arbeitsplätze seien unmittelbar gefährdet. Zwar weiß auch die NTIA, dass Covid-Einschränkungen notwendig seien, um das Impfprogramm möglichst effektiv durchzuziehen, allerdings ist man der Ansicht, dass Corona derzeit nicht mehr eine derart akute Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstelle, wie es noch vor ein paar Monaten der Fall war.

Die schottische Regierung reagierte bereits auf die Vorwürfe und sagte: „Wir alle wollen so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren, aber wir müssen sehr vorsichtig vorgehen, um die weitere Bekämpfung des Virus sicherzustellen.“

* Der Strategic Framework Business Fund (SFBF) stellte Zuschüsse für Unternehmen bereit, die aufgrund von Covid-19-Beschränkungen ab dem 2. November 2020 gesetzlich zur Schließung gezwungen waren oder ihren Betrieb erheblich ändern mussten.

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Quelle: mixmag, NTIA