
Manche Menschen geraten in Versuchung, wenn sie einen Schokoriegel an der Supermarktkasse sehen. Eine Hamburger Polizistin soll einer deutlich außergewöhnlicheren Versuchung erlegen sein. Es ging um beschlagnahmten Drogen. Genauer gesagt Lysergsäurediethylamid, kurz LSD.
Vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek wurde jetzt ein Fall verhandelt, der selbst erfahrene Kriminalbeamte vermutlich nur ungläubig den Kopf schütteln lässt. Die 41-jährige Polizistin räumte ein, vor vier Jahren bei einer Beschlagnahmung das LSD einbehalten und später selbst konsumiert zu haben. Verurteilt wurde sie zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro.
Die Geschichte begann eigentlich völlig unspektakulär. Bei einer Sicherstellung fielen den Beamten fünf Ecstasy-Tabletten und 20 LSD-Trips in die Hände. Die Ecstasy-Tabletten wurden ordnungsgemäß als Beweismittel gesichert. Beim LSD nahm die Geschichte jedoch eine unerwartete Wendung. Die Drogen tauchten weder in der Asservatenkammer noch im offiziellen Bericht auf. Stattdessen landeten sie offenbar bei der Polizistin selbst. Das gab sie vor Gericht zu.
Man könnte sagen: Während andere Beamte Beweise sammeln, soll sie einen Teil der Beweisstücke versehentlich mit der privaten Freizeitgestaltung verwechselt haben. Die Konsequenzen fielen spürbar aus. Die Polizistin war bereits vom Dienst suspendiert worden und wird ihren Beamtenstatus verlieren. Vor Gericht zeigte sie sich einsichtig und erklärte, sie hoffe trotz ihres Fehlverhaltens auf eine berufliche Zukunft außerhalb des Polizeidienstes. Der Richter reduzierte die Strafe so, dass die Verurteilung nicht im Führungszeugnis erscheint und potenzielle neue Arbeitgeber davon nichts erfahren.
Der Fall zeigt auf ungewöhnliche Weise ein Problem, das Behörden besonders ernst nehmen: Vertrauen. Polizistinnen und Polizisten erhalten Zugang zu Beweismitteln, vertraulichen Informationen und besonderen Befugnissen. Wenn ausgerechnet die Menschen, die Regeln durchsetzen sollen, selbst dagegen verstoßen, wiegt das schwerer als bei vielen anderen Berufen.
Gleichzeitig erinnert die Geschichte daran, dass Kriminalfälle nicht immer spektakuläre Verfolgungsjagden, internationale Drogenkartelle oder geheime Darknet-Netzwerke beinhalten. Manchmal reicht offenbar schon eine Asservatenkammer und eine sehr schlechte Entscheidung. Die meisten Beweismittel verschwinden nach einem Verfahren in Aktenordnern. Diese hier nahmen einen deutlich kürzeren Umweg.
Quelle: ndr.de
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