Postboten dürfen jetzt Pakete öffnen, wenn sie Drogen darin vermuten

Postboten dürfen jetzt Pakete öffnen, wenn sie Drogen darin vermuten / Bild von Wolfgang Eckert auf Pixabay

Durch den Lockdown hat der Onlinehandel extrem zugenommen, weshalb auch verstärkt Drogen mit der Post versendet werden. Der Bundestag hat nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen. Das Briefgeheimnis wird also auch mal schnell ausgehebelt.

Der Drogenhandel verlagert sich offensichtlich von der Straße auf den Postweg. Im Darknet gibt es unzählige Anbieter, die illegal Substanzen verkaufen, die dann wiederum durch reguläre Paketdienste bis nach Hause geliefert werden.

Besagter Gesetzesentwurf wurde vergangene Woche verabschiedet. Pakete mit verbotenem Inhalt sollen so in Zukunft aus dem Verkehr gezogen werden. Neben Drogen sollen so auch Waffen, Sprengstoff und Dopingmittel besser entdeckt werden.

Doch die verdächtigen Sendungen müssen schon auffällig riechen oder anderweitig verdächtig erscheinen, dass die Postboten das Paket öffnen dürfen. Anschließend verpflichtet der Gesetzesentwurf die Beschäftigten der Postdienstleister, die Pakete nach dem Öffnen der Polizei vorzulegen. Bei Verletzung der Informationspflicht droht den Postdienstunternehmen eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig zeigt sich begeistert von der neuen Regelung: „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen. Die Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt.“

Eindeutig. Also, wenn nur ein Mikrogramm Drogen aus dem Verkehr gezogen wird, hat es sich gelohnt, die Privatsphäre komplett mit Füßen zu treten. Vollkommen nachvollziehbar, oder!?

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