“Setlists für einen Auftritt online einreichen” – GEMA preist neues Online-Feature an

GEMA

Vor zwei Jahren rief die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ihr Online-Portal ins Leben, wo Künstler und Lizenznehmer ihre Ausschüttungsergebnisse abrufen, Werke anmelden und auch eine Setlist/Tracklist des jeweiligen Musikstücks einreichen können.

Eine offizielle Ankündigung der GEMA an ihre Mitglieder pries nun ein neues Feature der Plattform an, dass das Portal verbessern soll und “[…] alle Musiknutzer weg von Papier und E-Mails hin zu Online-Formaten lenken [soll].” Ab kommendem November werden Künstler, die ihre Tracklist via Brief oder Mail zusenden, deshalb darauf hingewiesen, dass diese Form der Einreichung ab sofort nicht mehr möglich ist. Bis auf Weiteres sollen allerdings auch per Post eingereichte Listen noch bearbeitet werden.

Die Umstellung auf ein rein digitales Format ist mit Sicherheit eine gute Sache, allerdings stellt sich die Frage, warum die GEMA erst jetzt, zwei Jahre nach der Etablierung des Portals, mit dieser Neuerung um die Ecke kommt. Man könnte zwar von der Floskel “Besser spät als nie” Gebrauch machen, allerdings ist der jetzige Zeitpunkt tatsächlich alles andere als günstig, da Corona-bedingt quasi keine Live-Gigs stattfinden. Diesbezüglich hätte man sicherlich ein wenig mehr Feingefühl beweisen können, zumal man lange genug Zeit hatte, um etwas einzuführen, was in den meisten anderen Bereichen schon längst zum Standard geworden ist.

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