Das fordert die GEMA von DJs

Die GEMA hat nun DJs ins Visier genommen

 

In den vergangenen Tagen gab es wieder viel Gesprächsstoff, die GEMA betreffend. Denn neben den Club-Betreibern sollen nun auch die DJs zur Kasse gebeten werden.

Wir haben für euch die genauen Pläne der GEMA:

Es gibt einen neu gestalteten Tarif VR-Ö (Vervielfältigungszuschlag), den wir euch hier erläutern:

Informationen zum VR-Ö:

Die Vervielfältigungsrechte (sog. Laptopzuschlag) werden ab 1.4.2013 nicht mehr pauschal je Veranstaltung erhoben, sondern von dieser entkoppelt. Künftig wird eine Lizenzvergütung in Höhe von 0,13 EUR je vorgenommener Vervielfältigung erhoben. Das ist gerechter, denn dadurch wird nach den tatsächlichen Vervielfältigungen abgerechnet. Der neue Tarif ist dementsprechend unabhängig von der Höhe der Lizenz für die Wiedergaberechte, die für die Veranstaltung fällig werden. Die Vergütung ist für alle Vervielfältigungen, die ab 01.04.2013 vorgenommen und zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, einmalig zu bezahlen.

Grundsätzliches zur Vervielfältigung:

Die Lizenz ist von demjenigen zu erwerben, der die Vervielfältigung vornimmt. Dies kann der Veranstalter sein, aber auch ein DJ. Der DJ hat damit die Möglichkeit, seine eigenen Vervielfältigungen selbst und unabhängig vom Veranstalter zu lizenzieren.

Jedes vervielfältigte Musikwerk ist nur einmalig zu lizenzieren (nicht je Aufführung!) und kann dann beliebig oft ohne weitere Kosten zur Wiedergabe genutzt werden. Hat ein DJ oder Veranstalter also einen bestimmten Pool an vervielfältigter Musik auf seinem Laptop, welche über den Tarif VR-Ö einmalig lizenziert wurden, fallen weder für den DJ noch für den Veranstalter weitere Kosten für die Vervielfältigung im Rahmen einer Veranstaltung an.

Musikwerke, die über „legale“ Downloadportale erworben wurden (iTunes, amazon, musicload etc.) müssen – wie auch bisher – nur dann als Vervielfältigung lizenziert werden, wenn eine weitere Vervielfältigung (z. B. auf ein oder mehrere andere Speichermedien) erfolgt.

Was ist eine Vervielfältigung? Wenn mindestens eine Kopie besteht, die unabhängig vom Original genutzt werden kann, sprechen wir von Vervielfältigung.

Derjenige, der die Vervielfältigungen vornimmt, muss die Anzahl der Vervielfältigungen der GEMA vorab melden. Die Vergütungshöhe beträgt bspw. bei bis zu 500 Vervielfältigungen einmalig 65 Euro. Für die richtige Angabe der vervielfältigten Titel ist alleine der DJ verantwortlich.

Was haltet ihr davon?

 

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