Die Videoplattform YouTube muss keine Gebühren an die GEMA für Inhalte zahlen, die von Nutzern hochgeladen wurden. So lautet das Urteil des Münchner Landgerichts, das damit die Schadensersatzforderung der GEMA abgewiesen hat. Die Richter bestätigen den Status von YT als Hostprovider, der nicht für mögliche Urheberrechtsverstöße von Nutzern haftbar ist, sondern nur die technische Plattform bietet.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden, morgen (01.07.) wird eine weiteres Urteil vom Oberlandesgericht in Hamburg erwartet.
Beide Parteien haben grundsätzlich verschiedene Ansätze, wie eine Vergütung aussehen könnte. GEMA möche pro gezeigtes Video bezahlt werden, YouTube bietet Anteile an Einnahmen von vorgeschalteten Werbespots an.
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