
Zwei Luxushotels, verwüstete Zimmer und ein teures Nachspiel: Was zunächst nach einer aus dem Ruder gelaufenen Party klingt, erwies sich vor Gericht als deutlich ernster.
Wer in einem Luxushotel übernachtet, darf einiges erwarten: Komfort, aufmerksamen Service und eine Minibar, deren Preise man lieber im Sitzen liest. In zwei Zürcher Traditionshäusern bekam allerdings die Einrichtung selbst ein Problem. Ein Gast hinterließ Schäden von insgesamt 167.000 Franken (ca 177.000 Euro). Selbst für Zürcher Verhältnisse ist das ein bemerkenswerter Aufenthalt.
Am 20. Oktober 2024 fand eine Mitarbeiterin des Hotels „Baur au Lac“ das Zimmer 310 verwüstet vor. Vorhänge waren heruntergerissen, Gemälde lagen zerbrochen auf dem Boden. Die Tapete war beschädigt, der Fernsehbildschirm abgerissen. Auch Minibarmöbel, Hocker und Lampe waren zerschlagen. Mit Bettenmachen allein war hier offensichtlich nichts mehr zu retten.
Nur einen Tag später richtete derselbe Mann im Hotel „Storchen“ eine ähnliche Verwüstung an. Seine Identität ließ sich rasch feststellen: Der damals 32-Jährige aus dem Kanton Aargau hatte regulär eingecheckt. Die Personalien waren damit erheblich ordentlicher hinterlassen worden als die Zimmer.
Hinter den Schäden steckt eine ernste Geschichte
Am 25. August 2026 stand der inzwischen 34-Jährige vor dem Bezirksgericht Zürich. Dort wurde deutlich, dass sich der Fall kaum als Geschichte über einen feiernden Luxushotelgast erzählen lässt.
Der Mann gestand die Taten. Er berichtete, Stimmen gehört und sich vom Fernseher verfolgt gefühlt zu haben. Die Wahnvorstellungen führte er selbst auf seinen Kokainkonsum zurück. Nach Angaben aus dem Bericht hatten Fachleute bei ihm ein schizophrenes Krankheitsbild diagnostiziert.
Über die Dimension der Hotelrechnung lässt sich eine spitze Bemerkung machen. Über eine solche psychische Krise deutlich weniger. Der Mann zeigte Reue und erklärte, sich einige Zeit nach den Vorfällen selbst in eine psychiatrische Einrichtung begeben zu haben. Seither befinde er sich in Behandlung. Dabei werde auch seine Drogenabstinenz kontrolliert, die nach seiner Darstellung eingehalten werde.
Ein Urteil – und noch offene Rechnungen
Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Ein forensisches Gutachten lag allerdings nicht vor. Das Gericht folgte dem Antrag nicht, hielt die Schilderungen des Mannes jedoch grundsätzlich für glaubhaft und berücksichtigte eine verminderte Schuldfähigkeit.
Wegen der Sachbeschädigungen und zusätzlich wegen Drogenbesitzes verhängte es eine bedingte Geldstrafe von 4.500 Franken sowie eine Buße von 200 Franken.
Damit ist die Angelegenheit finanziell noch nicht erledigt. Ein Zivilprozess steht dem Mann ebenfalls bevor. Beide Hotels und ihre Versicherungen machen entgangene Einnahmen geltend. Welche konkreten Summen sie fordern, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Der Fall hinterlässt damit mehr als kaputte Möbel: erhebliche Schäden für die Hotels, weitere finanzielle Forderungen und einen Mann in Behandlung.
Quelle: NZZ.ch
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