Oberlandesgericht München: GEMA scheitert mit Schadenersatzklage gegen YouTube

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Eine weiter Runde im ewigen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube ging vor dem Oberlandesgericht München zu Ende – mit einer Niederlage für die GEMA. Das OLG wies die Schadensersatzklage (Streitwert: 1,6 Mio. EUR) der GEMA zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz aus dem letzen Jahr. Ein Ende es Streits ist damit aber noch lange nicht in Sicht, denn die GEMA kann Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen – und danach gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.
Ebenfalls im letzten Jahr gab es allerdings auch mal einen Etappensieg für die GEMA, vor dem OLG Hamburg ging es darum, dass YT Hinweisen auf Rechtsverletzungen erforderliche Maßnahmen ergreifen muss.

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