GEMA strikes back: Etappensieg gegen YouTube vor OLG Hamburg

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Am Dienstag (30.06.15) noch gab es nach dem Münchner Urteil Tränen im GEMA-Hauptquartier, am Tag darauf wurden diese durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg getrocknet. Das bestätigte nämlich ein Urteil aus der Vorinstanz aus dem Jahr 2012, dass YouTube bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen erforderliche Maßnahmen ergreifen muss – den jeweiligen Inhalt sperren und dafür sorgen, dass sich das nicht wiederholt.
„Das Urteil des OLG zeigt, dass YouTube sich nicht der Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen entziehen kann und die Kontrolle von Rechtsverletzungen nicht auf die Rechteinhaber abwälzen darf“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, zum Urteil in Hamburg.

 

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Hier die komplette Pressemitteilung der GEMA zu den Urteilen:
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