Soeben verkündete die Schiedsstelle des Deutschen Pantent- und Markenamtes ihr Urteil über die GEMA-Tarifreform und erteilte ihr darin im Großen und Ganzen eine Absage, weil sie darin „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot“ sieht. Oder wie man es auf der Seite der DEHOGA als Verteter der Club- und Veranstalterseite nachlesen kann: „… da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften.“
Die komplette Pressemitteilung des DEHOGA könnt ihr hier lesen:
www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Presse/Pressemitteilungen/2013/PM_13_05_GEMA-Tarifreform_gescheitert.pdf
Auch die GEMA hat schon auf die Verkündung reagiert, ihre Pressemitteilung trägt folgende Überschrift und geht in eine ganz andere Richtung, präsentiert das Ergebnis natürlich als Erfolg dar:
Tarifreform: Schiedsstelle bestätigt die Linearisierung
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/tarifreform-schiedsstelle-bestaetigt-die-linearisierung.html
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