Rainers Ratgeber – Teil 13: Heino hat recht!


Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff Records, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJ-Coaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold nun auch in FAZEmag jungen Produzenten jeden Monat Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com!

Unglaublich. Heino rockt mit seinem neuen Album alle Medien, Foren und Charts gleichermaßen. Und tatsächlich soll sich ein deutschsprachiges Album digital noch nie so gut und so schnell hierzulande verkauft haben, nur Coldplay konnten das mit ihrem Album von 2011 noch toppen.

Und das alles dank einer sehr raffinierten PR-Kampagne mit großer Hilfe der Bild Zeitung, die doch tatsächlich behaupteten, dass Die Ärzte, Rammstein und Co. scheinbar gegen diese Coverversionen auf die Barrikaden gehen und ihre Anwälte einschalten würden. Das ist natürlich absoluter Bullshit, denn Heino und seine Produzenten haben diesbezüglich alles korrekt und rechtlich wasserdicht gemacht: Die Originalsongs wurden tatsächlich eins zu eins übernommen und ohne inhaltliche Veränderungen nachgesungen, nachgespielt und neu aufgenommen. Gleiche Texte, gleiche Melodiefolgen und gleiche Arrangements wie in den Originalfassungen. Ob Heino nun die Tonhöhen und Harmonien auf seine Stimmlage anpassen musste, ist hierfür völlig irrelevant. Er hat die ursprünglichen Kompositionen unangetastet gelassen und das ist das einzig Maßgebliche in diesem Fall, damit diese Neuaufnahmen als ‚Coverversionen` durchgehen. Denn aus diesem Grund brauchte Heino keine Genehmigungen der Original-Autoren und –Komponisten bei deren Verlagen einholen, sondern konnte seine Neuaufnahmen direkt veröffentlichen. Wenn man auf der CD im Kleingedruckten nachsieht, dann wird dort nirgends etwas stehen wie ‚Text & Musik von Heinz Georg Kramm (Heinos wahrer Name, mit dem er vermutlich bei der GEMA angemeldet ist), sondern bei z.B. „Haus Am See“ heißt es dann „Text & Musik von Peter Fox“. Somit bekommt dann auch Peter Fox 100% der GEMA-Einnahmen dieser Heino-Aufnahme. Und ich vermute mal, dass es da bei Fanta 4, Nena und Co. auch ordentlich in der Kasse klingeln wird. Das Gezeter in den Medien war lediglich clevere Propaganda, um die Bevölkerung auf das Album aufmerksam zu machen, was ja bekannterweise toll funktioniert hat.

Anders würde es sich verhalten, hätte Heino z.B. etwas an den Texten oder Melodien geändert. Wenn bei „Junge“ von den Ärzten „Mädel“ gejodelt wird, dann ist das ein Eingriff in das Original-Werk des Original-Autors. Man nennt das ‚Bearbeitung’ und die ist genehmigungspflichtig, das heißt, der Verlag der Ärzte muss gefragt werden und vermutlich versichert dieser sich bei den Künstlern selbst, ob sie der Abänderung zustimmen.

Und wo wir gerade bei dem Thema sind, dann gleich vollständig: Hätte Heino etwas von beispielsweise Jan Delay gesampelt, dann hätte er nicht nur die Genehmigung des Verlages benötigt, sondern auch zusätzlich die Masterrechte mit der ursprünglichen Plattenfirma klären müssen. Bei Samples müssen also zwei Parteien um Erlaubnis gefragt werden.

Und was hat jetzt Heino davon, wenn ja 100% der GEMA-Einnahmen an Nena und Freunde gehen? Na, Heino bekommt von seiner Plattenfirma Starwatch (gehört übrigens zur ProSiebenSat.1 Media AG) die vertraglich ausgemachten Anteile an den Verkäufen, also seine Lizenz-Einnahmen. Das dürfte mal ganz locker reichen.

Nächsten Monat: Musikstreaming bei Rdio, Spotify und Co.

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand
Teil 3: Der richtige Plattenvertrag
Teil 4: Das Benutzen von Samples
Teil 5: Brauche ich die GEMA?
Teil 6: Brauche ich einen Verlag?
Teil 7: Wie gründe ich ein eigenes Label?
Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
Teil 9: Der Vertrieb deines eigenen Labels?
Teil 10: Wie promote ich mein Release?
Teil 11: Wozu brauche ich die GVL?
Teil 12: Lizenzabrechnungen