Gelten Techno-Veranstaltungen als Konzerte? Der Bundesfinanzhof hat entschieden

Aufgrund einer Steuerangelegenheit musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) vor Kurzem die Frage stellen: Handelt es sich um ein Konzert, wenn „lediglich“ ein DJ auf der Bühne steht? Speziell ging es darum, ob bei Eintrittskarten für Club-Abende, bei denen DJs auflegen, nur eine ermäßigte Umsatzsteuer fällig ist, so wie es bei „normalen“ Konzerten der Fall ist.

Der BFH entschied sich dafür, dass es sich bei Techno- und House-Veranstaltungen sehr wohl um Konzerte handelt. Solange die Musik im Vordergrund des Events steht, können Veranstalter somit von diesem Steuerbonus profitieren. Auch die Einstufung von Plattenteller, Mischpult und Co. als Instrumente trug offenbar zu dieser Entscheidung bei. Wäre das Event hingegen bloß aufs Tanzen und Feiern ausgelegt, würde demnach die volle Umsatzsteuer anfallen. Ob sich eine Party rein auf die Musik oder aufs Feiern fokussiert, ist mitunter nicht leicht zu differenzieren. Nichts desto trotz entschied sich der BFH gleich in zwei Fällen zugunsten der Clubs. Dabei ging es unter anderem auch um eine Veranstaltung im Berghain.

„Die DJs spielen somit nicht nur fremde Tonträger ab, sondern führen eigene neue Musikstücke auf, indem sie Instrumente im weiteren Sinne nutzen, um Klangfolgen mit eigener Prägung zu erzeugen“, hält der Bundesfinanzhof abschließend fest.

 

Das könnte dich auch interessieren:
München: Gericht entscheidet, 44-jähriger zu alt für Techno-Party
Frau stirbt nach Drogenkonsum im Berghain – Witwer äußert sich in TV-Sendung
Berliner Brandstifter kooperiert mit Berghain-Türsteher und Fotograf Sven Marquardt

Quelle: Süddeutsche Zeitung