Kein Loveparade-Prozess – Landgericht Duisburg lehnt die Anträge ab

 

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Damit hätten wohl nur dir größten Zyniker gerechnet. Aber es ist tatsächlich so: Das Landgericht Duisburg hat einen Prozess wegen des Loveparade-Unglücks im Sommer 2010 abgelehnt, da es keinen hinreichenden Tatverdacht bei den Angeklagten sieht. Ein starkes Stück.

Das Gericht bestätigte gegenüber Spiegel Online, dass die Anklage gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. In dem 460 Seiten umfassenden Beschluss heißt es, dass die fünfte Große Strafkammer unter Vorsitz des Richters Joachim Schwartz keinen hinreichenden Tatverdacht erkannt habe.

Nicht überzeugt waren die Richter vor allem von dem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, das ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft sein sollte.

Dass sich die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden jetzt wie in einer Bananenrepublik vorkommen, überrascht nicht. Gegenüber Spiegel Online kommentierte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz das Abschmettern folgendermaßen: „Für die Angehörigen und die Überlebenden ist es ein Schock, dass es keine rechtliche Aufarbeitung gegen Verantwortliche bei der Stadt für die Tragödie von Duisburg geben wird“.

Zur Erinnerung:
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben und mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Opfer kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.

Die Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen für den Prozess umfasst mehr als 46.700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.

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