Neue Gesetzesreform: Warum das Clubsterben weitergehen wird

Caren Lay by Sandro Halank via Wikimedia Commons

Die Kundgebung, die der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, gestern publik gemacht hat, dürfte in der Club- und Kulturszene alles andere als wohlwollend zur Kenntnis genommen worden sein. Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke, sprach von einer Enttäuschung und prangerte an, dass in der Novelle des Baugesetzbuches keinerlei Vorschläge enthalten seien, um Clubs als Kultureinrichtungen anzuerkennen und um das Clubsterben zu stoppen.

Clubs als Kultureinrichtungen anzuerkennen, und dies auch im Rechtsrahmen zu verankern“ sei demnach eine der zentralen Forderungen der Club-Landschaft gewesen, der nun offenbar nicht nachgekommen wird. In der Baunutzungsverordnung werden Clubs also weiterhin als Vergnügungsstätten behandelt, was eine mangelnde Berücksichtigung bei der Stadtplanung mit sich ziehe. Um die Verdrängung aufzuhalten, müssten „Clubs mit kuratiertem Programm“ laut Lay auf eine Stufe mit Konzerthäusern oder Programmkinos gestellt werden.

Die Politikerin sowie zahlreiche Vertreter*innen aller demokratischen Fraktionen würden jedoch weiterhin darauf hoffen, dass sich die Regierung bei einem parlamentarischen Verfahren noch zu einer Meinungsänderung hinreißen lässt. Überaus enttäuscht zeigte sich die Politikerin der Linken auch über die fehlgeschlagene Einführung der „Experimentierklausel Lärmschutz“, die den Ländern bzw. den Clubs mehr Freiheiten hinsichtlich der Lärmrichtwerte einräumen sollte. Die „Experimentierklausel Lärmschutz“ wurde in der Baugesetzbuchnovelle nicht berücksichtigt.

Caren Lay sehe folgerichtig aufgrund der jüngsten Ereignisse die Gefahr, dass sich während der aktuellen Legislatur keinerlei Verbesserungen für den Clubsektor auftun werden. „Die Integration Kulturschutz in den Milieuschutz ist nicht vorgesehen. Dabei brauchen wir solche Kulturschutzgebiete dringend, damit der Verdrängungskampf von Clubs gestoppt werden kann“, resümiert sie letztlich.

Aufgeben will man auf Seiten der der Club- und Kultur-Befürworter jedoch gewiss nicht. Bereits am morgigen Freitag (12:10 Uhr) wollen Grüne und Linke Anträge zu Gewerbemieten in Corona-Zeiten debattieren. Die Linke fordert die finanzielle Entlastung der von der Krise betroffenen Gewerbetreibenden. Auf der Agenda stehen unter anderem Mietentlastungen und ein (verlängerter) Schutz vor Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Außerdem wird gefordert, dass Mietminderungen „mindestens um 50 Prozent rechtssicher gemacht werden“ müssen, wenn Institutionen und Einrichtungen aufgrund von Infektionsschutz-Bestimmungen schließen müssen.

Mit dem Antrag „Corona-Wirtschafts- und Überbrückungshilfen gerecht und unbürokratisch gestalten“, wird es am Freitag Nachmittag (15:10 Uhr) im Bundestag zusätzlich eine weitere Debatte geben, in der ein rückwirkend ab März zu zahlender Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro für Selbstständige der Kulturbranche gefordert wird.

Die Debatten können live auf der Website des Bundestags verfolgt werden.

 

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