Polizei beendet angebliche „DJ-Veranstaltung“ – es war ein Livestream

Foto: Fichtelstream

18 Personen wurden am vergangenen Wochenende von der Polizei bei einer „DJ-Veranstaltung“ in einem Club im oberfränkischen Marktredwitz, die live gestreamt wurde, dabei erwischt, wie sie sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nicht einhielten. Laut Polizeiangaben waren die Anwesenden alkoholisiert und missachteten Abstands- sowie Maskenregeln. Anwohner*innen hatten sich über Ruhestörung bei den Behörden beschwert. Die 18 Personen können sich nun auf Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz einstellen. Es wird noch geprüft, ob die Veranstaltung beim Landratsamt gemeldet war.

+++UPDATE+++
Der Veranstalter FICHTELSTREAM hat sich gemeldet und eine ganz andere Version der Veranstaltung geschildert. Dabei handelte es sich nur um eine Übertragung von einem Livestream, bei der neben den DJs noch Techniker vor Ort waren.

Lest hier das komplette Statement: 
Entgegen der Darstellung handelte es sich nicht um eine „Party“, sondern um eine gewerbliche Veranstaltung. Der Livestream wurde in Zusammenarbeit von Fichtelstream mit ROB IN durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine professionelle Videoübertragung, für welche auch diverses Personal (z.B. Videomischer, Kameramänner, Tontechniker, Lichttechniker, …) neben den Künstlern vor Ort sein müssen. Entgegen der Behauptung, die Beamten „mussten sich Zutritt verschaffen“, wurden diese durch die Eingangstür eingelassen. Auch wurden bei den durchgeführten Alkoholtests, entgegen der Behauptung, kein Alkoholgehalt bei Technikern oder Fahrern festgestellt.
> Wie man auf dem Foto der Veranstaltung sieht, wurde der technische Bereich so gestaltet, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Hierdurch darf die Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfallen. Im restlichen Bereich wurde stets darauf geachtet, worauf auch durch diverse Warnhinweise stehts hingewiesen wird. Die obligatorischen Desinfektionsmittelspender sind ebenfalls vorhanden. Ein Hygienekonzept für die Livestreams ist ebenfalls erstellt worden.
Die Polizeidienststelle in Marktredwitz wurde durch uns auch rechtzeitig über diesen Stream informiert, hier erfolgte keinerlei Hinweis darauf, dass ein gewerblicher Stream in einer abgeschlossenen Halle ohne Beteiligung unbeteiligter vom LRA genehmigt werden muss.
Da es für derartige Übertragungen nach dem Infektionsschutzgesetz kein Verbot gibt und wir nur unserer beruflicher Tätigkeit nachgekommen sind, was bekanntlich erlaubt ist, sind wir uns keiner Schuld bewusst und werden nun abwarten, was passiert. Vielen Dank jetzt schon für eure Unterstützung und den Support der uns erreicht!
Abschließend bleibt noch zu sagen: Wir finden es sehr Schade, dass eine Branche, die sowieso schon am Boden ist (seit über einem Jahr keine Einnahmen mehr) nun auch noch die letzte Möglichkeit genommen wird, sich zu präsentieren und Kunst & Kultur eine Bühne zu geben.

 

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Quelle: Süddeutsche Zeitung