Rainers Ratgeber – Teil 12: Lizenzabrechnungen


Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff Records, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJ-Coaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold nun auch im FAZEmag jungen Produzenten jeden Monat Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com! 

Klassischerweise sind die Abrechnungen der Lizenzen nach jedem Halbjahr fällig, und die Labels haben dann drei Monate Zeit, diese Statements zu errechnen und den Künstlern zu schicken. Das heißt, die Abrechnungen des Künstleranteils an den Einnahmen aus dem 2. Halbjahr 2012 solltest du von deinem Label bis zum 30.03.2013 erhalten. Und genauso hast du als Labelmacher auch die Pflicht deinen eigenen Künstlern bis dann die Abrechnungen zu schicken.

Die Kalkulation selbst ist eigentlich nichts Dramatisches, eine teure Spezial-Software ist bei jungen Labels nicht notwendig. Ich selbst mache einfach in einem Excel-Dokument eine Aufstellung aller Einnahmen der Titel des jeweiligen Künstlers (Vinyl, digital, Compilations anderer Labels …). Nicht vergessen: Dazu gehören natürlich auch die Einnahmen aus den Remixen dieser Tracks, nicht nur die Einnahmen der Originalversionen. Wie hoch der jeweilige Künstleranteil der unterschiedlichen Einnahmen dann ist, ergibt sich aus einzelnen Abmachungen im unterschriebenen Vertrag. Dann ziehe ich die vertraglich vereinbarten Kosten für z.B. Remixe, Videos etc. wieder ab und erhalte so die Summe, über die der Künstler nach Rechnungsstellung seine Auszahlung bekommt.

Unbeabsichtigte Flüchtigkeitsfehler können jedem mal passieren, deswegen schaue besser ganz genau die Abrechnungen durch, die du von deinem Label bekommen hast und überprüfe, ob die vertraglichen Abmachungen auch genau umgesetzt wurden. Manche Statements sehen auf den ersten Blick recht unübersichtlich und verwirrend aus. Doch da ist es keine Schande wenn man bei der Plattenfirma nachfragt und sich die Systematik ihrer Kalkulation erläutern lässt. So kommt es oft vor, dass die erste Abrechnung noch sehr wenig enthält und manchmal auch sogar noch im Minus ist. Vor allem, wenn man doch bei Beatport etc. gesehen hat, dass sich das Release gut verkauft, dann sieht das auf den ersten Blick merkwürdig aus. Aber kein Grund zur Beunruhigung, das kommt in der Regel daher, dass die abzuziehenden Kosten (Remixe, Video etc.) bereits in der Abrechnung enthalten sind, weil sie schon vom Label bezahlt wurden. Die Einnahmen (vor allem aus den Downloads) werden aber oft von den Shops nur alle drei Monate mit den Digital-Vetrieb abgerechnet. Dieser wiederum rechnet oft auch erst nach weiteren drei Monaten an das Label ab, so dass es tatsächlich bis zu einem Dreivierteljahr dauern kann, bis dein Label dieses Geld hat und an Dich abrechnen kann. Diese Verzögerungen solltest Du immer einkalkulieren und nicht enttäuscht sein, wenn du erstmal nichts ausgeschüttet bekommst. Das Minus aus der Abrechnung musst du natürlich niemandem bezahlen, es wird lediglich in die Abrechnung der nächsten Periode übertragen und dann dort verrechnet.

Denk dran: Deine Künstler freuen sich, wenn du ihnen unaufgefordert ihre Abrechnungen schickst und dann natürlich auch kurzfristig ihre Rechnungen überweist. Das sollte Standard sein, ist es aber leider nicht immer.

In der März-Ausgabe: Heino hat Recht

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand
Teil 3: Der richtige Plattenvertrag
Teil 4: Das Benutzen von Samples
Teil 5: Brauche ich die GEMA?
Teil 6: Brauche ich einen Verlag?
Teil 7: Wie gründe ich ein eigenes Label?
Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
Teil 9: Der Vertrieb deines eigenen Labels?
Teil 10: Wie promote ich mein Release?
Teil 11: Wozu brauche ich die GVL?